Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle nach (§ 21 VOB/A): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – VM 3 - Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 - 3315 E-Mail:
[email protected] Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte Kopie dieser Ausschreibung beifügen! \
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613\
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Anmerkungen: Die Parteien vereinbaren eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind und wenn der Auftragswert 250.000,00 Euro/brutto übersteigt. Dafür wird von jeder Abschlagsrechnung ein 10%iger Sicherheitseinbehalt vom Auftraggeber von der Bruttoabrechnungssumme abgesetzt, bis die vereinbarte Sicherheitssumme von 5 % erreicht ist. Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Wochen vor Leistungsbeginn eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe der vereinbarten Sicherheit zur Absicherung der aufgeführten Ansprüche des Auftraggebers zu übergeben, die dem diesem Vertrag beigefügten Muster einer Vertragserfüllungsbürgschaft entspricht. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn weniger als vier Wochen, ist die Vertragserfüllungsbürgschaft unverzüglich zu übergeben. Abschluss einer Baurisk-Versicherung Darstellung der Umsätze für die letzten. 3. abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare erbrachte Leistungen. Angaben zu den in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Referenzobjekten. Erwartet werden mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen in vergleichbarer Höhe. Der Bieter hat die erforderlichen Referenzen mit dem Angebot unter Verwendung der von der Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordruck nachzuweisen. Sofern der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten Dritter, insbesondere Nachunternehmer oder konzernverbundene Unternehmen, zurückgreifen will, sind die Angaben zu den Referenzen auch für die Dritten vorzulegen. Referenzen von Dritten können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine von dem Dritten unterzeichnete schriftliche Erklärung vorgelegt wird, wonach dieser bereit ist, in der Erklärung näher zu beschreibende Leistungen im Zuge des hier ausgeschriebenen Projektes für den Bieter zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Können die Referenzen nicht nachgewiesen werden, ist der Bieter nicht geeignet und sein Angebot ist auszuschließen. Die Urkalkulation ist auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragsnehmer vor der beabsichtigen Zuschlagserteilung zu übergeben. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Die Unterlagen zur GewAbfV sind im Rahmen der Baudurchführung einzureichen. Bei Bewerbungen und jeglichem weiteren Schriftverkehr per Post bzw. E-Mail geben Sie bitte die Vergabenummer der WBM sowie das Objekt und Gewerk an. Nur schriftliche Anfragen und solche per Fax oder E-Mail werden beantwortet, wenn sie. 7. Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen. Bitte beachten Sie: Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich nur noch über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de versendet.