Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRRYZUD/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRRYZUD\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Umwelt\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.\
Gemäß der VOB/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 09.05.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22.07.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 09.05.2022\
Ortszeit: 10:00\
Ort:\
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 14 (EU) VOB/A ohne Beteiligung von Bietern und ihren Bevollmächtigten.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:\
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.\
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.\
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.\
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.\
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.\
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!\
4. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!\
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYZUD\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln\
Zeughausstraße 2 - 10\
Köln\
50606\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 221147-2889\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:\
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur\
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Wasserverband Eifel-Rur - Revision -\
Eisenbahnstraße 5\
Düren\
52353\
Deutschland\
Telefon: +49 2421494-1155\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2421494-1009\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 04.04.2022\
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