Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508336\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508336\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Freizeit, Kultur und Religion, Bildung, Naturwissenschaftlich- Technisches Museum\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Tagen: 170\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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siehe Vergabeunterlagen\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 18.04.2023\
Ortszeit: 14:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17.06.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 18.04.2023\
Ortszeit: 14:00\
Ort:\
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Bieter sind nicht zugelassen.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
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Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot\
abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu\
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn\
Verpflichtung besteht)\
- Ausschlussgründen\
- Insolvenzverfahren und Liquidation\
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung\
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft\
abgeben\
*\
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor,\
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende\
Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:\
- Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444)\
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich\
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem\
Leitungspersonal\
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle\
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer\
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen\
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)\
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen\
beitragspflichtig ist\
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in\
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt\
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz\
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen\
Versiche-rungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,\
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und\
Prokuristen\
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung\
*\
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der\
Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen\
grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.\
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen\
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie\
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236)\
abzugeben.\
*\
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich\
über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen\
stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu\
können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.\
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist\
/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung\
oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die\
Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden\
können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem\
Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende\
Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung\
von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu\
Lasten des Bieters/Bewerbers.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern\
Maximilianstr. 39\
München\
80538\
Deutschland\
Telefon: +49 89-21762411\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 89-21762847\
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der\
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1\
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn\
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße\
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,\
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der\
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei\
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens\
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der\
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §\
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des\
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt\
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt\
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage\
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf\
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10\
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information\
durch den Auftraggeber.\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern\
Maximilianstr. 39\
München\
80538\
Deutschland\
Telefon: +49 89-21762411\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 89-21762847\
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 17.03.2023\
\