Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVR3JR/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVR3JR\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten\
45261200 Dachdeck- und Dachanstricharbeiten\
45261210 Dachdeckarbeiten\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 08.08.2022\
Ende: 27.11.2022\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus dem LV und den Vertragsbedingungen, wie sie den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind.\
Besonders hingewiesen wird auf folgende Bedingungen:\
- Der Bauleiter, den der Auftragnehmer einsetzt, muss mindestens eines der gemäß Ziffer III.1.3) mittels Referenz nachzuweisenden Bauprojekte selbst geleitet haben.\
- Der Bauleiter des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein.\
- Die Reaktionszeit, d.h. die Zeit bis zum Eintreffen des Bauleiters auf der Baustelle nach Anforderung durch den Auftraggeber, darf max. 2 Stunden betragen.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 13.04.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.06.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 13.04.2022\
Ortszeit: 10:15\
Ort:\
Bubenreuth und Nürnberg.\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Öffnung führen die Verfahrensbevollmächtigten der Auftraggeberin (Kontaktstelle) durch im virtuellen Beisein (Videokonferenz) von Vertretern der Auftraggeberin.\
Am Öffnungstermin dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Bieter müssen erklären, dass für sie keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder nachvollziehbar erläutern, dass sie trotz Vorliegens solcher Gründe wegen einer Selbstreinigung nach § 125 GWB nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVR3JR\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern\
Promenade 27\
Ansbach\
91522\
Deutschland\
Telefon: +49 981531277\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.\
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).\
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.\
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.\
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 13.03.2022\
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