Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/452830d8-628d-4d43-b7fb-722b7c47a521\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
FE.EI-O-B - Beschaffung Infrastruktur Region Ost\
Caroline-Michaelis-Str. 5-11\
Berlin\
10115\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Penzo, Mario\
Telefon: +49 3029724280\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 6926553244\
NUTS-Code: DE30\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/452830d8-628d-4d43-b7fb-722b7c47a521\
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Haupttätigkeit(en)\
Eisenbahndienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 07.07.2022\
Ende: 29.08.2022\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien\
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:\
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.\
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Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:\
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:\
Oberbau konventionell–Schotter:\
--Gleise;Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h\
--Weichen;Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h\
Sicherungsleistungen\
-Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung\
-mit automatischen/mobilen Warnsystemen\
Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn:\
-S-Bahn Bln Stromschiene 750 V;\
-S-Bahn Bln Hmb Rückleiteranlagen 750 V / 1200 V - Kabelanlagen;\
-S-Bahn Bln Hmb Fahrleitung Schalt-/Schutzeinrichtungen;\
-S-Bahn Bln Hmb Kabeltiefbau;\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 14.04.2022\
Ortszeit: 11:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.06.2022\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 14.04.2022\
Ortszeit: 11:00\
Ort:\
Berlin\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Bieter und ihre Bevollmächtigten\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.\
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich\
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.\
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):\
1. HVB Ingenieurgesellschaft mbH\
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.\
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.\
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.\
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemomblerstr. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 14.03.2022\
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