Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=HjLK1kjF3yc%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Rundestraße 10
Hannover
30161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kindermann, Andreas
Telefon: +49 5112864220
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 6926521083
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 29.05.2020
Ende: 31.03.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Oberbau konventionell–Schotter:
— Gleise;Strecken III; Regionalverkehr 50-120 km/h,
— Weichen;Strecken III; Regionalverkehr 50-120 km/h.
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl,
— Konstruktiver Ingenieurbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb,
— Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005.
Bauleistung für Kabel:
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau,
— Kabelverlegung,
— Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Spezialtiefbau:
— Gründungen Pfähle,
— Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01.04.2020
Ortszeit: 09:00
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.05.2020
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01.04.2020
Ortszeit: 09:00
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Zusätzliche Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
— kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
DB Engineering und Consulting, Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 17.02.2020