Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d054a1daa-2c7870c913877891
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit(en)
Bildung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Weitere(r) CPV-Code(s)
45214400
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 27.04.2020
Ende: 09.10.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08.11.2019
Ortszeit: 10:00
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17.01.2020
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08.11.2019
Ortszeit: 10:00
Ort:
Immobilien Bremen Vergabemanagement
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Zusätzliche Angaben
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung u. Wohnungsbau
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
Telefon: +49 421 / 361-10333
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten;
b) der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers.
Einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung u. Wohnungsbau
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
Telefon: +49 421 / 361-10333
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 09.10.2019