Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E65438416\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB\
Königsstraße 51-53\
Münster\
48143\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Theresa Radhoff\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DEA33\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.baumeister.org\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E65438416\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
\
Haupttätigkeit(en)\
Wasser\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
41000000 Rohwasser und aufbereitetes Wasser\
45262220 Brunnenbohrung\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 12\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Bedingt durch Störradien zur Brutzeit der angesiedelten Vogelarten kann die örtliche Bauleistung nicht an allen Brunnenstandorten in dem nachstehenden Zeitraum erfolgen: Vom 03.04.2023 bis zum 21.08.2023.\
Mit dem UNB wurde vereinbart, dass in den Teilbereichen, die nicht von den Störradien betroffen sind, die Bauleistungen erbracht werden können. Unter Berücksichtigung und Optimierung der örtlichen Montagetermine können rund 60 % der Brunnenabschlussbauwerke in der Brutzeit außerhalb der Störradien ausgebaut werden. Vom Bieter ist ein Bauzeitenplan zu erstellen und einzureichen.\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 11:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.06.2023\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 11:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Es sind keine Bieter bei der Angebotsöffnung zugelassen.\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Westfalen\
Albrecht-Thaer-Straße 9\
Münster\
48147\
Deutschland\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:\
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 23.02.2023\
\