Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRR2R2/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, Bereich Vergabemanagement\
Potsdam\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE404\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.potsdam.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRR2R2\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45300000 Bauinstallationsarbeiten\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 08.09.2022\
Ende: 05.12.2022\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Im Land Brandenburg gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Bieter oder Bietergemeinschaften haben danach eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vergabestrafen, Kündigungen des Auftrages und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben abzuschließen. Die Vereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter/Bietergemeinschaft mit dem Angebot verbindlich unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmer geplant, ist zusätzlich folgende Erklärung mit den Angebot vorzulegen:\
- Nachunternehmerverzeichnis\
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer (Verleiher von Arbeitskräften) und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestlohnanforderungen nach den BbgVergG.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-122336\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 15.08.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.10.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 15.08.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR2R2\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
Fax: +49 3318661652\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).\
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder entstehen droht, §160 Abs.2 GWB.\
3) Der Auftrag ist unzulässig, soweit:\
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschrift im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;\
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftrages, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 21.07.2022\
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