Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E19423891\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E19423891\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 03.10.2022\
Ende: 31.03.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 3\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.\
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzen zu den nachstehenden Anforderungspunkten zu erbringen:\
• Erfahrungen im Bereich der Herstellung von Trockenvorprodukten in den vergangenen 10 Jahren, mit Bezug zur Endlagerung • Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von Magnesia-Baustoffen in den vergangenen 10 Jahren • Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Baustoffprüfungen gemäß der in Deutschland geltenden Normen und Richtlinien Die jeweiligen Projektbeschreibungen / Erläuterungen sind als Anlagen auf jeweils max. 2 DIN A4-Seiten vorzulegen. Hierbei sind Angaben zum Bearbeitungszeitraum, der evtl. beteiligten Partner (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.), der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Projektleitung, Ingenieure) erforderlich.\
Auf die Angabe einzelner Punkte (z. B. des Auftragsvolumens) kann ggf. bei vereinbarter Vertraulichkeit mit dem Auftraggeber verzichtet werden. Durch eine detaillierte Auftragsbeschreibung muss dann allerdings deutlich erkennbar sein, im welchem Umfang Arbeiten durchgeführt wurden.\
Jeder aufgeführte Kenntnisbereich wird mit bis zu 5 Punkten nach dem folgenden Schema bewertet:\
5 Punkte Umfassende Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechenden Nach-weis in diesem Bereich gestützt wird.\
4 Punkte Gute Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechenden Nachweis in diesem Bereich gestützt wird.\
3 Punkte Durchschnittliche Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechen-den Nachweis in diesem Bereich gestützt wird.\
2 Punkte Prüfbar gute Abdeckung des Kenntnisbereiches ohne Nachweis, jedoch mit Kontaktdaten.\
1 Punkte Prüfbar durchschnittliche Abdeckung des Kenntnisbereiches ohne Nachweis, jedoch mit Kontaktdaten.\
0 Punkte Ungenügende Kenntnisse oder nicht in der Beschreibung aufgeführt.\
Zur Feststellung der Eignung wird der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, gebildet. Hierfür werden die sechs Referenzprojekte mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.\
Bieter die unterhalb von 3,00 Punkten Mittelwert und Bieter, die in mindestens einem Gebiet jeweils weniger als 2,00 Punkte haben, werden bei der weiteren Vergabe nicht berücksichtigt.\
Ausschließlich die drei bestgeeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung,\
zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 14.02.2022\
Ortszeit: 10:30\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 01.03.2022\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2022\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Str. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:\
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht\
- § 135 GWB Unwirksamkeit\
- § 160 GWB Einleitung, Antrag\
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 12.01.2022\
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