Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468774\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468774\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 16.08.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08.11.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 16.08.2022\
Ortszeit: 10:01\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Thüringer Landesverwaltungsamt "Vergabekammer"\
Jorge-Semprún-Platz 4\
Weimar\
99423\
Deutschland\
Telefon: +49 361-573321254\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361-573321059\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle\
Fischmarkt 1\
Erfurt\
99084\
Deutschland\
Telefon: +49 361-6551286\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361-6551289\
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 15.07.2022\
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