Baumkontrollen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht - FLL- Regelkontrolle 2023 Bezirk 20

DTAD-ID: 20524767
Region:
48143 Münster (Centrum)
Auftragsart:
Öffentliche Auftraggeber
Dokumententyp:
Ausschreibung
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Sichtbar nach Registrierung
Auftragnehmer:
Sichtbar nach Registrierung
Kategorien:
Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Spielplatzausrüstungen, Dienstleistungen im Bereich Land-, Forstwirtschaft
CPV-Codes:
Vergabeordnung:
Lieferauftrag (VOL)
Kurzbeschreibung:
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Baumkontrollen im gesamten Pflegebezirk\ 20 im süd-westlichen Stadtgebiet von Münster\ Regelkontrolle von insgesamt ca. 10.000 Bäumen und ca. 24 Baumgruppen auf\ - öffentlichen Spielplätzen\ - K…
Informationsstand
DTAD-Veröffentlichung:
31.07.2023
Frist Angebotsabgabe:
16.08.2023

Diese Ausschreibung ist bereits abgelaufen.

Mit der webbasierten Applikation DTAD erhalten Sie tagesaktuelle Ausschreibungen für Ihre Anfrage.
Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Baumkontrollen zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht - FLL-
Regelkontrolle 2023 Bezirk 20
- Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Baumkontrollen im gesamten Pflegebezirk\
20 im süd-westlichen Stadtgebiet von Münster\
Regelkontrolle von insgesamt ca. 10.000 Bäumen und ca. 24 Baumgruppen auf\
- öffentlichen Spielplätzen\
- Kindertagestätten\
- Schulen\
- Verkehrsgrün (VG)\
- öffentliche Grünflächen/-anlagen (ÖG)\
1 27.07.2023 10:41 Uhr - VMS 10.3.0.0606\
\
- sonstigen städt. Liegenschaften
Erfüllungsort:
MünsterErgänzende/Abweichende Angaben zum Pflegebezirk 20 - südwestliches Stadtgebiet von Münster (s. Vorhabenbeschreibung)
Lose:
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
Lose
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Sonstiges
 
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.\
Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,\
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und\
Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten.\
Ist das Angebot der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus\
anderen Gründen zu bevorzugenden Bietenden, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen.\
Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbietenden um nicht mehr\
als 15 % übersteigt.\
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern\
angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt.\
Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des\
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit,\
Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung\
und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/\
br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466\
Falls Sie -als anerkannter Inklusionsbetrieb- ein Angebot (selbst oder im Rahmen einer\
Bietergemeinschaft) abgeben, legen Sie bitte mit dem Angebot eine Aufstellung in Form einer\
Eigenerklärung vor, welche Leistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses durch den\
Inklusionsbetrieb/die Inklusionsabteilung und deren geförderten Mitarbeitenden zur Ausführung\
gelangen werden.\
Diese Positionen müssen eine Aufschlüsselung in Kostenarten (Lohn, Stoffe, Geräte, Sonstiges)\
enthalten.\
Alternativ ist das Formular "VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx oder\
"VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx" vorzulegen, aus dem\
sich die Höhe der eigenen Lohnkosten ergibt.\
Nur auf diese eigenen Lohnkosten erfolgt die wertungsmäßige Bevorzugung mit einem 15 % Vorteil\
für den Inklusionsbetrieb/die Inklusionsabteilung.\
Die Auftraggeberin behält sich eine Prüfung vor, inwieweit die Ausführung/Herstellung der\
angebotenen Leistungen zu einem wesentlichen Teil durch den Inklusionsbetrieb erfolgen soll (vgl.\
Ziffer 2.4.3 Abs. 2 des o.g. Erlasses) und inwieweit die Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach §§\
2 Abs. 3, 6a Abs. 1 S. 1 VOB/A für die benannten Leistungen beim Inklusionsbetrieb tatsächlich\
gegeben ist.\
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls\
Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L\
verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.\
4 27.07.2023 10:41 Uhr - VMS 10.3.0.0606\
\
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)\
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale\
Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster,\
E-Mail: [email protected]\
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte\
der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw.\
unter [email protected]\
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im\
Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und\
diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren,\
Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei\
Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.\
Datenkategorien und Datenherkunft:\
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung\
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,\
- Anschrift,\
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),\
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge\
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres\
Teilnahmeantrags notwendig sind,\
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter\
Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen\
will.\
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger,\
wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung\
verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz\
1 a) DSGVO eingewilligt haben.\
Rechte der betroffenen Person:\
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs\
genannten Stelle jederzeit:\
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck\
und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;\
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,\
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem\
sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig\
sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der\
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt\
an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.\
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;\
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten,\
gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu\
übermitteln\
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO\
einlegen.\
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:\
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden,\
kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.\
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:\
5 27.07.2023 10:41 Uhr - VMS 10.3.0.0606\
\
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen,\
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel.\
0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [email protected]\
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 11.08.2023