Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibung.halle.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1816b530568-4037d7652dc45816\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Umwelt, Abt. Grünflächenpflege\
DE 110/144/40390\
Liebenauer Straße 118\
Halle (Saale)\
06110\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Frau Günther\
Telefon: +49 345-221-3510\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 345-221-3502\
NUTS-Code: DEE02\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.halle.de\
Adresse des Beschafferprofils: https://ausschreibung.halle.de/NetServer/\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibung.halle.de/NetServer/\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.10.2022\
Ende: 30.09.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
01.10.2022 bis 30.09.2023 mit der Option um einmalige Verlängerung für ein Jahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024\
\
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Anzahl der Bewerber: 15\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
01.10.2022 bis 30.09.2023 mit der Option um einmalige Verlängerung für ein Jahr vom 01.10.2023 bis 30.09.2024\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern\
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 7\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 18.07.2022\
Ortszeit: 09:00\
\
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 22.07.2022\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2022\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Achtung!\
Angebotsabgabe nur elektronisch über das Vergabeportal der Stadt Halle (Saale).\
Anleitung siehe Anlage\
Es wird darauf hingewiesen, dass Firmen, welche sich ohne Registrierung die Ausschreibungsunterlagen von der Vergabeplattform herunterladen, nicht automatisch über Änderungen im laufenden Vergabeverfahren informiert werden können. Bei Verwendung einer überholten Version der Vergabeunterlagen führt dies zum Ausschluss. Die elektronische Vergabe ist ab 18.10.2018 verbindlich vorgeschrieben: Gemäß EU-Richtlinien RL2014/24/EU zur Auftragsvergabe.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
Telefon: +49 345-514-1529\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 345-514-1115\
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.3) benannten Stelle zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe, z. H. Herrn Dr. Brümmer\
Marktplatz 1\
Halle (Saale)\
06108\
Deutschland\
Telefon: +49 345-221-4440\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 345-221-4447\
Internet-Adresse: www.halle.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 16.06.2022\
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