Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6YVB/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6YVB\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software\
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Ende: 31.12.2026\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Laufzeit der Leistungserbringung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst am 31.12.2026. Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.09.2026 (Zugang beim Vertragspartner) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich dieser ein Mal um weitere 12 Monate, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2027 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Der Auftragnehmende gewährleistet nach Bedarf der Auftraggebenden folgende weitere Schulungen als Option, wobei der jeweilige Bedarf von der Auftraggebenden im Bedarfsfall angezeigt wird:\
- Schulungen bei der Auftraggebenden für Nutzer (ohne Bereitstellung von Hardware) an verschiedenen (maximal 14) Tagen für voraussichtlich insgesamt 150 Personen. Ein Schulungstag besteht aus 8 Arbeitsstunden.\
Die Teilnehmerzahlen sowie Schulungstermine werden den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst; es besteht keine Mindestabnahmepflicht.\
Die Schulungen erfolgen in Präsenz, alternativ in Absprache mit der Auftraggebenden als Online-Schulung.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Erläuterung zu den Zuschlagskriterien:\
IT-Sicherheits- und Betriebskonzept: Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen:Der Auftragnehmende sollte mit dem Angebot ein IT-Sicherheits- und Betriebskonzept einreichen unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. vorliegender Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 und gem. EVB-IT Cloud AGB Ziffer 6.2\
inkl. Kriterienkatalog.\
Das Konzept sollte folgende Erläuterungen und Darstellungen enthalten:\
- Umsetzung der Cloudleistung\
- Betrachtung der Einbeziehung eines Drittanbieters (sofern vorhanden)\
- Umsetzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung via TOTP\
- Zugriffskontrolle\
- Incident- und Problemmanagement\
- Release- und Patchmanagement\
- Notfallmanagement\
Einrichtungs- und Rolloutkonzept:\
Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen:\
Der Auftragnehmende sollte mit dem Angebot ein Einrichtungs- und Rolloutkonzept einreichen unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. vorliegender Leistungsbeschreibung, Kapitel 3.6 und 3.7.\
Das Konzept sollte erkennen lassen können, wie der Auftragnehmende die Umsetzung konkret vornimmt einschließlich Meilensteinplanung und Personaleinsatzkonzept (Vertretung).\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.\
Mit dem Angebot sind einzureichen.\
- Erklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).\
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.\
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)\
- Eigenerklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands (Formular 4.12)\
- Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO nebst Erklärung zur datenschutzrechtlichen Zuverlässigkeit und zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen. datenschutzrelevanter Produktbeschreibung. Sofern die Datenverarbeitung innerhalb von vom Bieter bereitzustellender Software oder ähnlicher Tools erfolgt oder der Bieter entsprechende Produkte zur Dienstleistungserbringung im Auftragsfall nutzt, ist vom Bieter eine datenschutzrelevante Produktbeschreibung zu erstellen,\
- welche Funktionalitäten die Produkte enthalten, über die personenbezogene Daten erfasst werden können, unbeschadet des tatsächlichen Einsatzes für/vom Auftraggeber\
- welche personenbezogenen Daten und Metadaten im Rahmen der Funktionalitäten verarbeitet werden.\
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:\
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (sofern einschlägig)\
II. Sonstiges:\
Mit dem Angebot sind zusätzlich einzureichen:\
- IT-Sicherheits- und Betriebskonzept sowie Einrichtungs- und Rolloutkonzept anhand der Bewertungsmatrix\
III. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:\
- Vertragsentwurf\
- Bewerbungsbedingungen\
- Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG\
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam\
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam\
- Informationsblatt e-Vergabe\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 16.12.2022\
Ortszeit: 09:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.02.2023\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 16.12.2022\
Ortszeit: 09:00\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.\
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.\
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.\
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.\
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:\
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über das Vergabeportal der Vergabestelle einzureichen.\
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.\
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.\
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.\
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.\
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.\
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.\
Elektronisches Angebot:\
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.\
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6YVB\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
§160 GWB\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 15.11.2022\
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