Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53459667\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Wirtschaft und Finanzen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 48\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 05.09.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 05.09.2022\
Ortszeit: 12:30\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.\
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.\
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Ferner sind mit dem Angebot im Falle der Eignungsleihe Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).\
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.\
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.\
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Europaangelegenheiten\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Europaangelegenheiten\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 03.08.2022\
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