Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYRB7/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYRB7\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Öffentliche Sicherheit und Ordnung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
72000000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 24\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Diese Rahmenvereinbarung wird mit Auftragserteilung vereinbart und wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab Abnahme geschlossen. Sie verlängert sich nach Laufzeitende um weitere 12 Monate, sofern er nicht innerhalb der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 4.1 der Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (EVB-IT Überlas-sung Typ B) vor Ablauf gekündigt wird.\
Eine automatische Verlängerung kann jedoch nur 2 Mal erfolgen. Der Vertrag endet auf jeden Fall spätestens 48 Monat nach der Abnahme ohne dass es einer Kündigung bedarf.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 18.03.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.04.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 18.03.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zusätzliche Angaben\
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Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYRB7\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe\
Durlacher Allee 100\
Karlsruhe\
76137\
Deutschland\
Telefon: +49 721/926-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721/926-3985\
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe\
Durlacher Allee 100\
Karlsruhe\
76137\
Deutschland\
Telefon: +49 721/926-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721/926-3985\
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Auszug aus dem GWB\
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
§ 161 GWB Form, Inhalt\
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.\
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe\
Durlacher Allee 100\
Karlsruhe\
76137\
Deutschland\
Telefon: +49 721/926-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721/926-3985\
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 15.02.2022\
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