Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=266772\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices-de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=264200\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 31.07.2023\
Ende: 31.05.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Bruttoschlussrechnungssumme.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-148827\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 04.05.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03.07.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 04.05.2023\
Ortszeit: 10:00\
Ort:\
Landratsamt Weilheim-Schongau\
Pütrichstr. 10a\
82362 Weilheim\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (über Staatsanzeiger eservices).\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
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Zusätzliche Angaben\
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Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis max. 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertagen vor Angebotseröffnung beantwortet.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Südbayern\
Maximilianstraße 39\
München\
80538\
Deutschland\
Telefon: +49 892176-2411\
Fax: +49 892176-2847\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
§ 97 Abs. 6 GWB\
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.\
§ 160 GWB\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit \
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Südbayern\
Maximilianstraße 39\
München\
80538\
Deutschland\
Telefon: +49 8921762411\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 8921762847\
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 11.04.2023\
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