Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RGD2/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RGD2\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten\
45261213 Blechdachdeckarbeiten\
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten\
44112400 Dachkonstruktionen\
45112713 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 12.09.2022\
Ende: 14.04.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Ergänzung zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags (Ausführungsfristen):\
Beginn: Heizhaus ab 12.09.2022, Hauptgebäude ab 21.11.2022\
Fertigstellung: 14.04.2023\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Geschäftssprache: deutsch\
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):\
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 26.04.2022\
Ortszeit: 08:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.07.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 26.04.2022\
Ortszeit: 08:00\
Ort:\
Landkreis Oberhavel\
Adolf-Dechert-Straße 1\
16515 Oranienburg\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)\
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zusätzliche Angaben\
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Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 19.04.2022 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.\
Hinweis zu bietereigenen AGB:\
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.\
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:\
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,\
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,\
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter\
bezeichnet ist,\
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,\
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.\
Der Auftragsgeber behält sich vor, die mit Angebotsabgabe als kennwortgeschützte Pdf-Datei übermittelte Urkalkulation des Bieters zur Preis- oder späteren Nachtragsprüfung zu öffnen.\
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RGD2\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
Telefon: +49 3318661610\
Fax: +49 3318661652\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der\
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung\
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.\
§ 160 GWB lautet auszugsweise:\
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(...)\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des\
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn\
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\
wollen, vergangen sind.\
(...)\
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern\
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle\
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung\
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.\
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines\
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten\
bei der Vergabekammer eingesehen wird.\
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §\
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu\
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung\
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.\
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene\
Partei kostenpflichtig ist.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Landkreis Oberhavel\
Adolf-Dechert-Straße 1\
Oranienburg\
16515\
Deutschland\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 22.03.2022\
\