Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MY0XH\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:\
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse\
Potsdamer Straße 20\
Teltow\
14513\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): P1/2/4 z. Hd. Frau Bensch\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: https://nordost.aok.de/\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
85144000\
85144100\
85140000\
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Beschreibung der Beschaffung:\
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von integrierten Leistungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung von in vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden volljährigen Versicherten der AOK Nordost mit einem intensiven außerklinischen Versorgungsbedarf. Ziel ist es, bestimmte Versicherte der AOK Nordost (Pflegebedürftige) durch eine optimierte, aufeinander abgestimmte Versorgung zielgerichtet auf die Selbstständigkeit (Entwöhnung von der Beatmung und ggf. die Dekanülierung) vorzubereiten. Hierbei handelt es sich um Pflegebedürftige, welche kontinuierliche Krankenbeobachtung und Intervention mit den notwendigen medizinisch-pflegerischen Maßnahmen erhalten und welche tracheotomiert sind und in der Regel kontinuierlich maschinell beatmet werden. Innerhalb eines Zeitraums von 200 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus sollen die bei den teilnehmenden Pflegebedürftigen vorhandenen Gesundungspotenziale zur Erlangung der Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung festgestellt bzw. durch gezielte ärztliche, fachärztliche und pflegerische Versorgung entwickelt werden.\
Der Integrationsanbieter bietet eine spezielle Versorgung von über ein Tracheostoma beatmeten Pflegebedürftige mit hohem Bedarf an spezieller Behandlungspflege und Krankenbeobachtung durch spezialisiertes Pflegepersonal an.\
Der Integrationsanbieter hält in seiner vollstationären Pflegeeinrichtung mindestens 8 bis maximal 20 Plätze mit einer Ausstattung vor, die auf die speziellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt ist.\
Der Integrationsanbieter stellt eine am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen orientierte Zusammenarbeit zwischen allen an der integrierten Versorgung Beteiligten sowie ein hohes Maß an Transparenz sicher.\
Der Integrationsanbieter sichert eine enge Zusammenarbeit mit der AOK Nordost, seine Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und an der Evaluation des Projektes zu. Aus diesem Grund kooperiert er mit geeigneten Leistungserbringern, die ambulante ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag erbringen dürfen, zur vertragsärztlichen Leistung zugelassen sind oder sich gem. § 140a Abs. 3 S. 2 SGB V auf einen entsprechenden Zulassungsstatus berufen können.\
Die AOK möchte Erfahrungen in der praktischen Umsetzung mit diesem neu entwickelten Versorgungsangebot erlangen und die Ergebnisse evaluieren. Der Vertrag kann bei Erfolg verlängert werden. Je nach Evaluationslage ist auch der Abschluss anschließender einrichtungsindividueller Verträge denkbar.\
Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nicht im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet werden.\
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 16.10.2017\
Ende: 30.06.2019\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Im Falle, dass die AOK Nordost sich während der Laufzeit für eine Verlängerung der Verträge entscheidet, werden die Vertragspartner rechtzeitig informiert und erhalten die Möglichkeit, einer Vertragsverlängerung zuzustimmen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Verlängerungsoption siehe Laufzeit (Feld II.2.7).\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Interessenten wenden sich an eine unter I. genannte Person per E-Mail und fordern den Teilnahmeantraginklusive Formblätter unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse an.\
Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich ebenfalls per E-Mail an die unter I. genannten Personen zu richten. Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern\
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 10.12.2018\
Ortszeit: 08:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 10.12.2018\
Ortszeit: 14:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MY0XH.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Die Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 228/9499-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 228/9499-163\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird außerdem hingewiesen auf:\
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.\
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.\
(3) (...)\
§ 135 GWB Unwirksamkeit\
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber\
1. gegen § 134 verstoßen hat oder\
2. (...).\
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.\
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.\
(...)\
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.\
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.\
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 02.10.2017\
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