Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDSU2/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDSU2\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Ende: 30.04.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Darüber hinaus soll eine vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart werden.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 157-382710\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.02.2023\
Ortszeit: 00:01\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 21.02.2023\
Ortszeit: 00:01\
Ort:\
Der Zuschlag soll gem. § 58 VgV am 21.02.2023 an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Ludwig-Winter-Str. 9, 38120 Braunschweig erteilt werden.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDSU2\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung\
Auf der Hude 2\
Lüneburg\
21339\
Deutschland\
Telefon: +49 4131151334\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 4131152943\
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung\
Auf der Hude 2\
Lüneburg\
21339\
Deutschland\
Telefon: +49 4131151334\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 4131152943\
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.\
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:\
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."\
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:\
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.\
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."\
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:\
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]\
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung\
Auf der Hude 2\
Lüneburg\
21339\
Deutschland\
Telefon: +49 4131151334\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 4131152943\
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 10.02.2023\
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