Geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister\
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:\
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.\
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit\
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:\
— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen- anhalt.abst.de) bzw. DIHK PQ-VOL bzw. amtliches Verzeichnis oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:\
— Nachweis über die Eintragung im Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bieter ansässig ist,\
— Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt,\
— Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bieter ansässig ist,\
— gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bieter ansässig ist,\
— Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.\
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:\
— Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 2 000,0 T€ pro Jahr im Bereich des Sanitäts- und/oder Rettungsdienstes,\
— Nachweis über eine ausreichende Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 4 Rettungsdienstgesetz LSA.\
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers (in diesen Fällen ist die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben im Original vom Nachunternehmer einzureichen).\
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.\
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit\
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:\
a)Vorlage von mindestens einer Referenz über die Durchführung des Sanitäts- und/oder Rettungsdienstes in Form einer Liste, der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Dabei sind nur solche Aufträge aufzuführen, die entweder bereits abgeschlossen sind oder auf deren Grundlage der Bieter im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes seit mindestens 12 Monaten tätig ist.\
b)Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, welches freiwillig einwilligt, sich vor seinem Einsatz einer zusätzlichen Unbedenklichkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu unterziehen.\
c) Alle für die Durchführung des Rettungsdienstes als verantwortlich bestellten Personen sind zu benennen. Es handelt sich hierbei um die Person(en), die das Rettungsgeschäft, ungeachtet einer Stellung als gesetzlicher Vertreter des Bieters, aufgrund ihrer Stellung im Betrieb fachlich und betriebswirtschaftlich tatsächlich verantwortlich leitet/leiten. Die Benennung ist auch erforderlich, soweit der Leistungserbringer eine natürliche Person ist und die rettungsdienstlichen Geschäfte ausschließlich selbst führt bzw. führen wird. Der Bieter und die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortliche Person sind in diesem Fall personenidentisch.\
d) Zum Nachweis der fachlichen Eignung der für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Person ist eine gültige öffentlich-rechtliche Gestattung zur Durchführung von Notfallrettung und Patientenbeförderung vorzulegen. Eine öffentlich-rechtliche Gestattung ist entweder eine hoheitliche rettungsdienstliche Genehmigung, die dem Bieter die Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung erlaubt, oder ein mit dem Träger des Rettungsdienstes geschlossener Vertrag, durch den dem Bieter die Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung übertragen worden sind.\
e) Weiterhin ist nachzuweisen, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes als verantwortlich bestellte und benannte Person im Rahmen der vorgelegten Genehmigung bzw. des vorgelegten Vertrages die Rettungsdienstgeschäfte verantwortlich geleitet hat (Eigenerklärung ausreichend) und eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 NotSanG oder nach § 1 Abs. 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG vom 10.7.1989) besitzt. Für den Fall, dass die als verantwortlich bestellte und benannte Person nur eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 RettAssG besitzt muss schriftlich zugesagt werden (Eigenerklärung ausreichend), dass die Ergänzungsqualifikation zum Notfallsanitäter gem. § 32 Abs. 2 NotSanG bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 absolviert und nachgereicht wird.\
Mit in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworbenen berufsbefähigenden Qualifikationen kann der Fachkundenachweis geführt werden, sofern der Bieter deren Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachweist.\
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden Nachunternehmen eingesetzt, ist unter lit. b) genannten Anforderungen auch von diesen zu erfüllen.\
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