Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18383c58081-dc128c2e5f271ed\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.sachsen-vergabe.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Wirtschaft und Finanzen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.01.2023\
Ende: 31.12.2030\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.\
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Bauakustik nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt. 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.\
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Raumakustik nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).\
2) BEACHTEN SIE:\
- Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben!\
- Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN u. ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN (siehe Anl. "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
§ 75 (2) und (3) VgV;\
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 07.11.2022\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.12.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 07.11.2022\
Ortszeit: 10:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zusätzliche Angaben\
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1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt.\
2.) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.\
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.\
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.\
3.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;\
4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);\
5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben;\
6.) Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung gem. Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 3.4 (RUS-Sanktionen) . Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;\
7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.\
8.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen\
Braustraße 2\
Leipzig\
04107\
Deutschland\
Telefon: +49 3419770\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3419771049\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement\
Riesaer Str. 7h\
Dresden\
01099\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 351-4510994560\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 28.09.2022\
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