Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=f0ea242b7c1627294eee8a5f568c785b\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=f0ea242b7c1627294eee8a5f568c785b\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Verteidigung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung\
73110000 Forschungsdienste\
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung\
73400000 Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 48\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Im gegenseitigen Einvernehmen kann diese auf Antrag des Auftragnehmers auf 60 Monate verlängert werden. Da es sich um einen Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen mit vereinbarten Festpreisen handelt, erfolgt eine solche Verlängerung um 12 Monate kostenneutral für den Auftraggeber.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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s. Vergabeunterlagen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 07.11.2022\
Ortszeit: 13:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Vergabeunterlagen, insbesondere der Verfahrensleitfaden, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft\
werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – unter der Nutzung der Funktion Bieterfragen auf der Vergabeplatt-form e-VA Bieterportal - Öffentliche Verfahren, darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Alle qualifizierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote werden für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich wertungsfähige Angebote fristgerecht eingehen sollten, im Rahmen einer ersten Zwischenwertung streng nach den veröffentlichten Zuschlagskriterien die drei besten Angebote ausgewählt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Ausführungen unter Ziff. 4 des Verfahrensleitfadens aus den Vergabeunterlagen. Anschließend werden alle Bieter mit wertungsfähigen Angeboten bzw. die drei Bieter mit den besten Angeboten über die Vergabeplattform zum Verhandlungstermin eingeladen. Der AG wird maximal drei Bieter zu den Verhandlungen einladen. Bieter, die der AG im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie können als „Reservebieter“ im Verfahren belassen werden. Der AG behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter vor der Aufforderung zu finalen Angeboten von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Der AG kann in diesem Fall einzelne Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren „nachnominieren“. Diese Nachnominierung erfolgt anhand der definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung erfolgt nach der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der AG im Falle einer Nachnominierung dafür Sorge tragen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrens- und Informationsstand erreichen. Mit der Einladung werden dem Bieter der genaue Termin mit Uhrzeit und der genaue Ort mitgeteilt. In Abhängigkeit der zu dem Zeitpunkt aktuellen Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie wird der Termin ggf. an einem anderen Standort oder als Webkonferenz stattfinden. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem AG. Sie wird jedoch in Abstimmung mit den Bietern unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze getroffen. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Die Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123 \
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 228-9499163\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:\
Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des\
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn\
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\
wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1\
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 07.10.2022\
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