Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RQ1X/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RQ1X\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie Energiedienstleistungen aller Art, der Bereitstellung von Infrastruktur sowie dem Betrieb von öffentlichen Personennahverkehr\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:\
Es besteht eine Loskoppelung der Lose 1 und 2. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das kumuliert über beide Lose das wirtschaftlich günstigste gemäß den bekannt gemachten Bewertungskriterien ist. Dabei beträgt die Gewichtung der Lose:\
Los 1: 85 %\
Los 2: 15 %\
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Aufgrund der Loskoppelung ist zwingend für beide Lose jeweils ein Angebot abzugeben.\
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Der Zuschlag kann erst nach Zustimmung der Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers erteilt werden. Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung.\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Der Bieter muss die Befähigung besitzen Wirtschaftsprüferleistungen durchzuführen (siehe Kriterium Nr. III.1.1) Nr. 4:\
Bieter müssen ein in Deutschland von der Wirtschaftsprüferkammer anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die Voraussetzungen des § 319 HGB erfüllt, sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 2-4 HGB in Verbindung mit § 319b HGB vorliegen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 20.06.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.\
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.\
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 10.06.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.\
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.\
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.\
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RQ1X\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung\
Auf der Hude 2\
Lüneburg\
21399\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 413115-2943\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.05.2022\
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