Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d1d11-eu\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d1d11-eu\
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Haupttätigkeit(en)\
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 31.07.2023\
Ende: 28.06.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Ggfs. kann der Zeitraum der Leistungserbringung verlängert werden.\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Anzahl der Bewerber: 4\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden maximal 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaft ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung fehlender Unterlagen steht nach Maßgabe von § 51 SektVO VgV im Ermessen der STW) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgenden Kriterien erzielen:\
a) Es können jeweils maximal 3 Punkte erzielt werden, wenn bei einer der unter III.1.3. zum Nachweis der Mindestbedingungen genannten Referenzanforderungen (1) bis (5) nicht nur eine, sondern mehrere Referenzprojekte angegeben werden, die die Referenzanforderungen erfüllen. Die drei Punkte werden für jede der Referenzanforderungen (1) bis (5) wie folgt vergeben: 2 Referenzprojekte, die die jeweilige Referenzanforderungen erfüllen: 1 Punkt, 3 und 4 Referenzprojekte, die die jeweiligen Referenzanforderungen erfüllen: 2 Punkte, 5 und mehr Referenzprojekte, die die jeweiligen Referenzanforderungen erfüllen: 3 Punkte. Für die Nennung nur eines Referenzprojekts pro Referenzanforderung können deshalb keine Punkte erzielt werden, da dies bereits zum Nachweis der Mindestbedingungen erforderlich ist. Punkte können nur für Referenzprojekte erzielt werden, die zusätzlich zum Nachweis der Mindestbedingungen genannt werden können.\
Wenn ein Referenzprojekt mehrere der Referenzanforderungen (1) bis (5) erfüllt, wird das Projekt bei jeder erfüllten Referenzanforderung gewertet.\
Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Unternehmern mit Eignungsleihe: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll. \
Insgesamt können daher für Referenzen maximal 15 Punkte erzielt werden.\
b) Zertifiziertes Qualitätsmanagement: 1 Punkt, zertifiziertes Umweltmanagementsystem: 1 Punkt.\
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Mitglied über eine Zertifizierung verfügt. Verfügen beide Mitglieder jeweils über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, kann gleichwohl nur 1 Punkt erzielt werden. Entsprechendes gilt, wenn beide Mitglieder über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Wenn bei einer Bewerbergemeinschaft ein Mitglied über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem und ein anderes Mitglied über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt, werden 2 Punkte vergeben. Entsprechendes gilt für Bewerber mit Nachunternehmen.\
Insgesamt können daher bei den Auswahlkriterien maximal 17 Punkte erzielt werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand werden auch mehr zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Ggfs. Verlängerung des Leistungszeitraums.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.\
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 03.04.2023\
Ortszeit: 14:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2023\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. \
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.\
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern \
Promenade 27 \
Ansbach\
91522\
Deutschland\
Telefon: +49 981531277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 02.03.2023\
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