Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY46Y0H/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY46Y0H\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Agentur / Amt auf regionaler oder lokaler Ebene\
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Haupttätigkeit(en)\
Umwelt\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem\
Brandenburgischen Vergabegesetz\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 08.11.2022\
Ortszeit: 08:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07.11.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 18.10.2022\
Ortszeit: 08:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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Hinweis zu den Formularen:\
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.\
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des\
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.\
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 "Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die\
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.\
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung\
nachgereicht werden.\
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.\
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.\
Ergänzende Hinweise:\
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.\
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den\
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.\
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.\
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.\
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.\
Erläuterung der Zuschlagslimitierung\
Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.\
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:\
1.Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt (entsprechend der Zuschlagskriterien).\
2.Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem nächstwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, bei dem nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist.\
3.Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die wettbewerbsförderliche Loslimitierung durch den Auftraggeber zum dann übergeordneten Ziel der vollständigen Bedarfsdeckung aufgehoben werden. In der Folge kann einem Bieter mehr als ein Los zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die für die verbleibenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen eigenen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Auf diese ist bereits mit der Angebotsabgabe hinzuweisen. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten und unter steter Berücksichtigung des Ziels der vollständigen Bedarfsdeckung. Haben die Bieter in der Reihenfolge der Bezuschlagung jeweils für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Zuschlagserteilung jeweils so, dass im Anschluss die maximal mögliche Anzahl an Losen vergeben werden kann.\
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46Y0H\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie\
Heinrich - Mann - Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
Telefon: +49 331866-1610\
Fax: +49 331866-1652\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)\
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S\
Potsdam\
14467\
Deutschland\
Telefon: +49 331866-7232\
Fax: +49 331866-7248\
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:\
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie\
Heinrich - Mann - Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
Telefon: +49 331866-1610\
Fax: +49 331866-1652\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 27.10.2022\
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