Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVR3ZJ/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVR3ZJ\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Städtische GmbH\
\
Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.07.2022\
Ende: 31.12.2029\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Anzahl der Bewerber: 3\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Wenn danach mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe im Hinblick auf folgende Kriterien bewertet:\
1) Projektreferenzen Tragwerksplanung\
1.1) Denkmalgeschützte Bausubstanz\
1.2) Nutzungsflexibilität\
1.3) Sanierung mit großen Spannweiten\
1.4) Öffentlicher Auftraggeber\
2) Projektreferenzen Bauphysik\
2.1) Theater- bzw. Kulturbau\
2.2) Denkmalgeschützte Bausubstanz\
2.3) Nachhaltigkeitszertifizierung\
Die genaue Punkteverteilung und weitere Details sind dem Verfahrensbrief unter Ziffer 4.2 zu entnehmen.\
Die drei Bewerber*innen mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden - bei ansonsten nachgewiesener Eignung - zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Bei Gleichstand entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
siehe Vergabeunterlagen\
\
\
Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 11.04.2022\
Ortszeit: 11:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
\
Zusätzliche Angaben\
\
siehe Vergabeunterlagen\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR3ZJ\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg\
Neuenfelder Straße 19\
Hamburg\
21109\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 40427940-997\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind\
Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:\
"Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des\
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn\
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\
wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1\
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
s.o. Vergabekammer Hamburg\
Hamburg\
Deutschland\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 11.03.2022\
\