Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ca811539d-4d0998194c09e688\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Drees & Sommer SE\
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2\
Magdeburg\
39106\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Herr Stefan Hüneburg\
Telefon: +49 391244729-8313\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DEE03\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ca811539d-4d0998194c09e688\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71328000\
45212330\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.07.2022\
Ende: 30.06.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch. Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 16.12.2021\
Ortszeit: 10:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 18.02.2022\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.06.2022\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Informationen zum Verfahrensablauf:\
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl Entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation\
für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.\
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" genannten Stelle einzureichen. Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt. Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:\
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,\
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen\
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren keine Unterlagen nachgefordert werden.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Sachsen-Anhalt\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 15.11.2021\
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