Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=463219\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=463219\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen\
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft\
77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 4\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja\
Projektnummer oder -referenz: ELER Teil I Bodenschutzkalkung Forstamt Frauenwald\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 15.07.2022\
Ortszeit: 09:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 15.07.2022\
Ortszeit: 09:01\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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- Frist für Bieterfragen: 08.07.2021, 09:00 Uhr\
- Interessenten haben sich bis spätestens 18.06.2021, 09:00 Uhr beim Forstamt Frauenwald (036782/6585,
[email protected]) zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche 2022 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden!\
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte und unterzeichnetes Formblatt „Protokoll Vor-Ort-Besichtigung“ (Anlage 3.2.1) beizufügen\
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte Formblatt „Logistikkonzept“ inkl. Karte (Anlage 3.2.2) beizüfugen.\
- Die Auftragserteilung/Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von für die Kalkungsmaßnahme beantragten Fördermitteln. Sollten die Fördermittel nicht bewilligt werden, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Freistaates Thüringen\
Jorge-Semprún-Platz 4\
Weimar\
99423\
Deutschland\
Telefon: +49 361-573321254\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361-573321059\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 14.06.2022\
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