Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Wohnungsbaugesellschaft\
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Haupttätigkeit(en)\
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen\
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse\
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung\
71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration)\
71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten\
71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen\
71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen\
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten\
71248000 Projektaufsicht und Dokumentation\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 15.04.2023\
Ende: 01.05.2031\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung; 2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe; 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: *1) Referenzen (gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III) und deren wirtschaftliches Volumen in den nachfolgend genannten Zeiträumen (50 Pkt.) a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (10 Pkt.), b) wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (40 Pkt.), *2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (50 Pkt.) a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt (15 Pkt.), b) Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft insgesamt (15 Pkt.), c) Berufserfahrung in der Planung (LP 1-5) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.), d) Berufserfahrung in der Bauleitung (LP 6-8) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.).\
Die Auswahlmatrix kann auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.\
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.\
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Architekten und Ingenieure gem. § 75 VgV.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 23.12.2022\
Ortszeit: 10:30\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:\
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):\
- für Personenschäden: 3.000.000 EUR,\
- für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): nach Bauvolumen 40%, mind. 2.500.000 EUR.\
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei\
Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.\
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:\
siehe Vergabeunterlagen\
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:\
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.\
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.\
4) Sonstige besondere Bedingungen:\
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:\
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.\
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.\
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.\
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.\
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.\
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.\
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Berlin\
Martin - Luther - Straße 105\
Berlin\
10825\
Deutschland\
Telefon: +49 3090138316\
Fax: +49 3090137613\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 16.11.2022\
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