Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D445127179\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Roland Blömer Projektsteuerung\
Im Wiesental 35\
Weinheim (Bergstraße)\
69469\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Herr Blömer\
Telefon: +49 62014694352\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE128\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: https://www.rolandbloemer.com\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.bi-medien.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
maximale Anzahl an Losen: 4\
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Architekt: Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen gemäß § 64 Abs. 4 Satz 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, welche oder welcher bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben werden; Voraussetzung sind gemäß § 55 LBO die zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens erforderliche Sachkunde und Erfahrung.\
Bauvorlageberechtigte gemäß § 65 Abs. 3 LBO.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 10.12.2021\
Ortszeit: 23:59\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:\
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:\
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.\
Kommunikation:\
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.\
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445127179 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabenkammer Schleswig-Holstein\
Düsternbrookerweg 94\
Kiel\
24105\
Deutschland\
Telefon: +49 4319884640\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Vergabenkammer Schleswig-Holstein\
Düsternbrookerweg 94\
Kiel\
24105\
Deutschland\
Telefon: +49 4319884640\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu Vergabeverfahren, die europaweit auszuschreiben sind,\
regelt § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach ist für die Zulässigkeit eines Antrags auf Nachprüfung bei der Vergabekammer grundsätzlich eine vorherige Rüge des Verstoßes gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber und die Einhaltung näher bestimmter Fristen\
erforderlich. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des\
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10\
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber\
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu\
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach\
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Schleswig-Holstein\
Düsternbrooker Weg 94\
Kiel\
24105\
Deutschland\
Telefon: +49 4319884640\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 01.12.2021\
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