Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ae8353a57-6a1532624191559f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.had.de
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten und Ingenieure
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsaner- kennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen u. Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und Eignungsleihenden Unternehmen.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24.06.2019
Ortszeit: 10:00
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15.07.2019
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2019
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Angaben
1) Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sind die von der AGin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden;
3) Die interessierten Unternehmen können im Rahmen des Teilnahmewettbe- werbs, die aufgeforderten Bieter auch in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich über die Vergabeplattform einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich sind. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bewerber/Bieter von Interesse sind – über die Vergabeplattform zur Beantwortung veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter haben die Möglichkeit sich bei der Vergabeplattform zu registrieren. Nur mit einer Registrierung ist gewährleistet, dass die Bewerber/Bieter über:
– Antworten auf Bieterfragen,
– Hinweise der Vergabestelle,
– Änderungen von Terminen und Fristen oder
– neue Versionen der Vergabeunterlagen
Kurzfristig und automatisch per E-Mail informiert werden. Weiterhin können die Bewerber/Bieter digitale Teilnahmeanträge und Angebote abgeben. Möchte ein Bewerber/Bieter die Vergabeunterlagen ohne Registrierung/Anmeldung an der Vergabeplattform herunterladen, ist er verpflichtet, sich ständig eigenverantwortlich zu informieren, ob neue Versionen der Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen zu dieser Vergabe vorliegen. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 17.6.2019, 14.00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 5.8.2019, 14.00 Uhr gestellt werden.
4) Die von dem Bewerber/Bieter zur Verfügung gestellten, auch personen- bezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabe- verfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrags des Bewerbers bzw. des Angebotes des Bieters. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunter- nehmen und Eignungsleihenden Unternehmen. Soll das Angebot eines Bieters angenommen werden, so werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor dem Vertragsschluss gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den Namen des erfolgreichen Bieters und den frühest möglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebotsabgabe erklärt sich der Bewerber/Bieter mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 24.05.2019