Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJ6NZH/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJ6NZH\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen\
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen\
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros\
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 54\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Laufzeit von 54 Monaten ist lediglich ein geschätzter Wert, der zudem nur die Bearbeitungsstufen I und II erfasst. Ungeachtet davon gilt, dass sich die Laufzeit nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen richtet.\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:\
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit\
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Verkehrsanlagenplanung und/oder der Planung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen von\
- mehr als netto EUR 750.000,00 bis maximal netto EUR 999.999,99 = 1 Punkt\
- mehr als netto EUR 999.999,99 bis maximal netto EUR 1.499.999,99 = 2 Punkte\
- mehr als netto EUR 1.500.000,00 = 3 Punkte\
(bb) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Verkehrsanlagenplanung und/oder Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre\
- mehr als 5 Mitarbeiter bis maximal 9 Mitarbeiter = 1 Punkt\
- mehr als 9 Mitarbeiter bis maximal 14 Mitarbeiter = 2 Punkte\
- mehr als 15 Mitarbeiter = 3 Punkte\
(b) Referenzbewertung\
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:\
(aa) Gegenstand\
Die Referenzleistung hatte zusätzlich zu den bekanntgemachten Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3 Ziffer 2 der Auftragsbekanntmachung\
- eine Strecke mit einer Verkehrsbelastung > 45.000 Fahrzeuge\
pro Tag zum Gegenstand = 2 Punkte\
- auch mindestens einen Knotenpunkt zum Gegenstand = 2 Punkte\
- auch mindestens eine ÖPNV-Anlage zum Gegenstand = 2 Punkte\
- auch eine Radverkehrsanlage zum Gegenstand = 2 Punkte\
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Gegenstand erzielt werden.\
(bb) Leistungsumfang\
- Die Referenzleistung erfasste 4 Leistungsphasen\
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 1 Punkt\
- Die Referenzleistung erfasste 5 bis 6 Leistungsphasen\
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 2 Punkte\
- Die Referenzleistung erfasste mehr als 6 Leistungsphasen\
der Verkehrsanlagenplanung (Bereich LPH 1 bis 9) = 3 Punkte\
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können maximal 6 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.\
(cc) Besondere Leistungen\
Zur Referenzleistung gehörte als Besondere Leistung\
- das Erstellen einer mikroskopischen Verkehrsfluss-Simulation\
und signaltechnische Berechnung (Straßenverkehrsanlage)\
für eine Strecke oder einen Knotenpunkt mit einer Verkehrs-\
belastung > 30.000 Fahrzeugen pro Tag = 4 Punkte\
- die örtliche Bauüberwachung = 4 Punkte\
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 16 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Besondere Leistungen erreicht werden.\
(dd) Integrierte Gesamtplanung\
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrsanlagenplanung\
für Anlagen des Straßenverkehrs auch die Objektplanung\
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen = 2 Punkte\
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrs-\
anlagenplanung Straßenverkehr und der Objektplanung\
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen auch die\
Objektplanung Freianlagen = 4 Punkte\
Da das Projektmerkmal Integrierte Gesamtplanung mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte erreicht werden.\
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt.\
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.\
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhö-hen.\
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
§ 73 VgV\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.04.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 12.05.2023\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.\
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6NZH\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe\
Durlacher Allee 100\
Karlsruhe\
76137\
Deutschland\
Telefon: +49 721926-8730\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721926-3985\
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.03.2023\
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