Geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister\
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:\
— Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EG Architektenrichtlinie bzw. EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte, gewährleistet ist,\
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einenVerantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt,\
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied nach obigen Regelungen teilnahmeberechtigt sein,\
— Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer/Eignungsleiher müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründenach § 124 GWB vorliegen.\
Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Eigenerklärung des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1-3 GWB einen Nachweis nach § 48 Abs. 4 VgV -Auszug aus dem Bundeszentralregister - zu verlangen und/oder Nachweise der maßgeblichen Behörden gem.§ 48 Abs. 5 VgV - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - soweit Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen sind.\
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit\
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:\
1.) Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) vorzulegen:\
- Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss,\
- Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen,\
- Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen,\
- Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder eine entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Bestätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g.Bedingungen eintritt,\
- Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall (dann Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird,\
- Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden,\
- Bei fehlenden oder/und unvollständigen Nachweisen und Erklärungen behält sich die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV vor, diese nachzufordern.\
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren, Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020). Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund (z. B. weniger als drei Jahre Geschäftsdauer) den Nachweisnicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch geeignet erscheinende Belege nachweisen.\
*** Fortsetzung: siehe "möglicherweise geforderte Mindeststandards"\
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:\
***Fortsetzung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit":\
3.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.\
Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:\
- in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,\
- die jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,\
- in der erklärt wird, dass im Auftragsfall von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft begründet wird,\
- die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung - auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis - enthält,\
- in der das die Bewerbergemeinschaft (später Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,\
- sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.\
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen, die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.\
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.\
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).\
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Unterauftragnehmer vor, diese/n Unterauftragnehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.\
4. Sofern Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfall bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher) zu bedienen, sind die unter Punkt 2 verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Unterauftragnehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind. Zum Nachweis der Verfügbarkeit sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.\
Geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss (weitere Erläuterungen siehe Punkt III.1.2)\
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit\
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:\
1.) Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform eine juristischen Person § 75 Abs. 3 VgV) gemäß §§ 44 und 75 Abs. 1 und 2 VgV, durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises.\
2.) Vorstellung von drei Referenzobjekten - erbrachte vergleichbare Leistungen, wie Bildungseinrichtungen und Schulgebäude, die im Umfang und der Komplexität der geforderten Aufgabe entsprechen - für jedes vergabegegenständliche Leistungsbild gesondert, die in den letzten 10 Jahren (2011-2020) abgeschlossen wurden (ausgenommen Leistungsphase 9 HOAI) und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Leistungsphase 5 und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 5 Jahre pro Projektbetragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m § 75Abs. 5 VgV) in der Reihenfolge der Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche mit folgenden Angaben:\
Projektbezeichnung mit Adresse, Benennung des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum Auftraggeber (z. B. Alleinauftragnehmer, Hauptauftragnehmer,Mitglied einer Planungsgemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer, Angestellter), technische Angaben zum Projekt (bei vergleichbaren Objekten - Erläuterung der vergleichbaren Komplexität), Art der Leistung (Neubau, Umbau, Sanierung, Abriss), Bauvolumen (KG300 und KG400), Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang, Zahl der Nachunternehmer, Zahl der eingesetzten Angestellten des Bieters, Angabe über Ausführungszeitraum und Honorare.\
Die Leistungen zu den Referenzobjekten können auch im Rahmen eines Angestellten oder freien Mitarbeiterverhältnises erbracht worden sein.\
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzobjektes und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen - max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder 3 Blatt DIN A 4 (incl. Detailzeichnungen Planung und Detailfotos Realisierung) je Referenzobjekt beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzobjekten eindeutig sein.\
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne Bezug zu den Referenzobjekten wird bei der Wertung nichtberücksichtigt.\
3.) Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplomurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises). Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl die mit der Projektleitung und deren Stellvertretung beauftragten Personen als auch die Fachkräfte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realisierungsplanung nachweisen können. Die technische Leitung ist anzugeben.\
4.) Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren und Architekten (mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hoch- oder Fachschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflichtätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).\
*** Fortsetzung: siehe "möglicherweise geforderte Mindeststandards"\
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:\
***Fortsetzung "Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit":\
5.) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV und sonstiger technischer Hilfsmittel, die der Bewerber für die Dienstleistungen zur Verfügung hat.\
Zurzeit verwendet der Landkreis Wittenberg für die Erstellung und Erarbeitung von CAD-Daten Autodesk AutoCAD. Um den reibungslosen CAD-Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern für die Übernahmeund Weiterverwendung der CAD-Daten in einem CAFM-Programm zu gewährleisten, ist das beigefügte"Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch" Bestandteil für die abzuschließenden Planungsverträge gemäß HOAI. Das "Pflichtenheft für den CAD-Datenaustausch" gilt ebenfalls für Bietergemeinschaften und/oder bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer, die Kompatibilität der vorgesehenen Software ist nachzuweisen.\
Die Vergabestelle behält sich deshalb zur Verifikation der Eigenerklärung des Bewerbers ausdrücklich vor, dieTestphase B1 des Testprotokolls (Anlage A1) des Pflichtenheftes mit den Bewerbern sowie die Testphase B2 des Testprotokolls Anlage A19 des Pflichtenheftes ausschließlich mit den Bietern durchzuführen.\
Im Falle eines Nichtbestehens eines Tests wird der Bewerber/Bieter unbeachtlich seiner Eigenerklärungen und unbeschadet des Verfahrenstandes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.\
6.) Erklärung zu Erfahrungen mit der Bearbeitung öffentlicher Bauvorhaben, welche in den letzten 10 Jahren (2011-2020) für vergleichbare Leistungen erbracht wurden.\
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