Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2503123/zustellweg-auswaehlen\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 22.02.2022\
Ende: 31.10.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja\
Projektnummer oder -referenz: SchulInfraVO\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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§ 75 (1), (2) und (3) VgV\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 25.01.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.03.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 25.01.2022\
Ortszeit: 12:00\
Ort:\
elektronisch\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)\
Braustraße 2\
Leipzig\
04107\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Landratsamt Erzgebirgskreis\
Klosterstraße 7\
Annaberg-Buchholz\
09456\
Deutschland\
Telefon: +49 3733-831-1934\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3733-831-85-1934\
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 17.12.2021\
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