Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468384\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH\
Turmschanzenstraße 26\
Magdeburg\
39114\
Deutschland\
Telefon: +49 391-8503446\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 391-8503401\
NUTS-Code: DEE03\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.saleg.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468384\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Freizeit, Kultur und Religion\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.01.2023\
Ende: 31.12.2032\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Anzahl der Bewerber: 3\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.\
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme amVerhandlungsverfahren aufgefordert.Die Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt durchgeführt:\
- Referenz für die denkmalgerechte Instandsetzung von Sakralbauten: 26 Punkte,\
- Angabe eines Referenzprojektes für die Planung der denkmalgerechten Umbaus oder der Modernisierung von Sakralbauten oder angrenzenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Pfarrhaus, Kreuzgang o.ä.):25 Punkte,\
- Angabe eines Referenzprojektes für die Planung von statisch konstruktiven Sicherungsmaßnahmen bei Sakralbauten Referenz Fördermaßnahme:25 Punkte,\
-Angabe eines Referenzprojektes für die Planung von denkmalgerechten Dachsanierungsmaßnahmen Sakralbauten:25 Punkte,\
-Angabe eines Referenzprojektes für Fördermittel: 24 Punke,\
- Angabe eines Referenzprojektes für die Tragwerksplanung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad: 22 Punkte\
- vorgesehener/e Projektleiter/in, Fachbauleiter/in, Tragwerksplaner/ in: 33 Punkte,\
- Anzahl der Mitarbeiter: 20 Punkte.\
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eineobjektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelledas Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur\
Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur berechtigt sind. Juristische\
Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte\
Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter\
und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten\
Anforderungen erfüllen.\
Ist die Berufsbezeichnung " Architekt" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht\
geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen\
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55\
/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005\
/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU\
Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die\
Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems\
entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt\
des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.\
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes\
Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der\
Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU\
ergeben.\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs\
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote\
\
Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 23.08.2022\
Ortszeit: 13:00\
\
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 05.09.2022\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
\
Zusätzliche Angaben\
\
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und\
Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.\
Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.\
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.\
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 - Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.\
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
Telefon: +49 345-5140\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 345-5141115\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 18.07.2022\
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