Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.mainfrankentheater.de/technischeausruestung\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\
Maxtorgraben 13\
Nürnberg\
90409\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke\
Telefon: +49 9118009299-38\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 9118009299-15\
NUTS-Code: DE254\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.kpmg-law.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:\
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\
Maxtorgraben 13\
Nürnberg\
90409\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Für: Mainfranken Theater Würzburg | Zu Händen von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke\
Telefon: +49 9118009299-38\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 9118009299-15\
NUTS-Code: DE254\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.kpmg-law.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Eigenbetrieb der Stadt Würzburg\
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Haupttätigkeit(en)\
Freizeit, Kultur und Religion\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71321200\
71315000\
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Beschreibung der Beschaffung:\
1. Gegenstand der Vergabe:\
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 2 bis LP 9) für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg“ vergeben. Die Planungsleistungen betreffen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 im Sinne von § 55 HOAI mit Anlage 15 zur HOAI. Die Objektplanung, die Tragwerksplanung und die Fachplanung Veranstaltungs- und Bühnentechnik (verstanden als Fachplanung Technische Ausrüstung zur Anlagengruppe 7 – Nutzungsspezifische Anlagen, nur Bühnentechnische Anlagen, KG 479) werden gesondert vergeben.\
2. Grundlagen des Vorhabens:\
Der Auftraggeber benötigt eine Planung für ein funktionsfähiges Theatergebäude, in dem ein spartenübergreifender Spielbetrieb, Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten für mindestens 30 Jahre sichergestellt sind. Hierzu soll das Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb um einen neuen Kopfbau mit einem Kleinen Haus für 330 Zuschauerplätze erweitert und nach Eröffnung des Kleinen Hauses saniert werden. In der Zeit der Sanierung erfolgt ein durchgehender Spielbetrieb im Kleinen Haus. Der Betrieb soll an einem einzigen Standort unter Aufgabe eines Nebengebäudes gebündelt werden; frühere Planungen für eine Sanierung und Erweiterung mit einer externen Spielstätte wurden eingestellt.\
Das Vorhaben erfordert eine Herstellung der Technischen Ausrüstung für den neu zu errichtenden Kopfbau sowie die teilweise Ertüchtigung, teilweise Erneuerung und teilweise Erweiterung der Technischen Ausrüstung im Bestand. Die Anforderungen des Auftraggebers an die Technische Ausrüstung wurden als Vertragsziele funktional definiert. Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen für das Vergabeverfahren sowie die nachfolgende Planung ist eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag der Stadt Würzburg erstellt wurde und allen interessierten Unternehmen zugänglich ist. Der Auftraggeber gewährleistet durch umfassende Information in den Vergabeunterlagen, auskömmliche Bearbeitungsfristen und seine Verfahrensgestaltung die Chancengleichheit für vorbefasste und nicht vorbefasste Bieter.\
3. Verhandlungsverfahren:\
Der Auftraggeber wählt im europaweiten Teilnahmewettbewerb mindestens 3 geeignete Bieter zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aus (keine Höchstzahl). Die Bieter werden zu einer Angebotspräsentation eingeladen. Die Bewertung der Angebotspräsentation fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Die Präsentationsunterlagen werden von den Bietern gleichzeitig mit den indikativen Angeboten eingereicht. Auf Basis der indikativen Angebote werden Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse wird ein verbindliches Angebot eingeholt. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an. Weitere Verhandlungsrunden bleiben vorbehalten. Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Verfahren erfolgt nicht.\
4. Stufenweise Beauftragung, Honorar, Baukostenobergrenze, Termine:\
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung in 4 Vertragsstufen (LP 2 und 3; LP 4; LP 5 und 6; LP 7 bis 9). Es werden 2 Bauabschnitte gebildet (Kleines Haus/ Bestandsgebäude). Die Vergütung des Fachplaners ermittelt sich auf der Grundlage der HOAI anhand der vom Fachplaner in der vorläufigen Honorarberechnung seines verbindlichen Angebots angebotenen Vergütungssätze, der in der vorläufigen Honorarberechnung bezeichneten Honorarzone und den jeweils nach der HOAI zu ermittelnden anrechenbaren Kosten. Die Bieter müssen ferner eine individuelle vertragliche Kostenobergrenze (KG 400, mit Ausnahme der KG 479) anbieten und als Beschaffenheitsmerkmal der Planungsleistung einhalten. Der Auftraggeber strebt einen Spielbetrieb im sanierten und erweiterten Gesamthaus ab Oktober 2022 an.\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.08.2017\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Der Fachplanungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).\
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.\
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.\
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.\
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.\
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Der Autraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI).\
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Fachplanung oder Teilen davon sowie Beratungsleistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).\
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren übertragenen Leistungen zu dem vereinbarten (Teil-)Honorar zu erbringen, sofern sie vom AG spätestens 9 Monate nach der Abnahme der vorangegangenen Stufe abgerufen werden. Der Auftraggeber kann auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder Elektrotechnik). Erforderlich ist ferner die Bauvorlageberechtigung (Art. 61 Bayerische Bauordnung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen (insbesondere in Art. 61 BayBO) hingewiesen.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 28.03.2017\
Ortszeit: 11:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern\
Postfach 606\
Ansbach\
91511\
Deutschland\
Telefon: +49 981531277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
§ 160 GWB:\
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern\
Postfach 606\
Ansbach\
91511\
Deutschland\
Telefon: +49 981531277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 25.02.2017\
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