Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=262349\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-suche.de\
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe-suche.de\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
\
\
Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
- Architekten, Ingenieure und Landschaftsarchitekten,\
- Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige "Architekten (Hochbau)" gemäß § 75 (1) VgV sowie\
"Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind (Los 2),\
"Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV für Tragwerksplanung (Los 3),\
"Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV für Planung Technische Ausrüstung (Los 4 und Los 5),\
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen.\
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.\
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.\
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 07.03.2023\
Ortszeit: 10:00\
\
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 23.03.2023\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17.07.2023\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.\
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und fristgerecht mindestens elektronisch in Textform einzureichen.\
b) Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.\
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.\
d) Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 02.03.2023; 16.00 Uhr.\
e) Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.\
f) Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). \
g) Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/ Bewerberinnen zurückgesandt.\
h) Vergabenummer 2023-03-50\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt-Referat 240\
Jorge-Semprún-Platz 4\
Weimar\
99423\
Deutschland\
Telefon: +49 361573321254\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361573321059\
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.\
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 250\
Jorge-Semprún-Platz 4\
Weimar\
99423\
Deutschland\
Telefon: +49 361573321254\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361573321059\
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 02.02.2023\
\