Kommunikation\
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497423\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497423\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 18\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Je nach Planungsfortschritt kann sich die Laufzeit verlängern.\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
§ 75 Absatz 1, 2 und 3 VgV\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Der Bewerber muss über Personen verfügen, welche die Qualifikation Ingenieur nach den Landesbauordnungen haben (NBauO).\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.02.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 13.03.2023\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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Der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 wurde noch nicht im Parlament verabschiedet, bzw. die Haushaltsmittel wurden der Dienststelle noch nicht\
endgültig zugewiesen.\
Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bewerbern und von den Bietern, mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens, keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 228-94990\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 228-9499163\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4\
GWB nur zulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags\
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung\
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur\
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.01.2023\
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