Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455250\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455250\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen\
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros\
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros\
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen\
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 3\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
ja\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Die jeweiligen Mindestanforderungen, deren Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss führt, werden unter III.1) abschließend aufgelistet. Nachfolgend unter II.2.9) aufgelistete Kriterien gelten für die Auswahl der Bewerber (§ 51 VgV). Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:\
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)\
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert. (Gewichtungsfaktor 30),\
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)\
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)\
- Angaben zu geeigneten Referenzen (=Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind), (Gewichtungsfaktor 60), davon\
o Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-8 in den Anlagengruppen 1-5 (Gewichtungsfaktor 15)\
o Anzahl Referenzen mit brutto BK/KGr 400 (Gewichtungsfaktor 10)\
o Anzahl Referenzen Fachplanung TGA mit Planungsanforderungen HOAI mit mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 10)\
o Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 25)\
Referenz erfüllt alle nachfolgenden Parameter kumulativ mind. mit den genannten Werten:\
mind. Lph 2 - 8 in den Anlagengruppen 1-5\
Fachplanung TGA - jeweils mind. HZ II\
brutto BK/KGr 400 jeweils mind. 350.000 €\
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen über Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und maximal sieben Jahre zurückliegen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV).\
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW- Informationsunterlage" zu entnehmen.\
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.\
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungpflicht bei Abruf.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Berufsqualifikation gemäß §§ 75 Abs. 1 bis 3, 44 VgV\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Es gilt das LVG LSA.\
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Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 068-180589\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 11.05.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 13.05.2022\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.06.2022\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
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Zusätzliche Angaben\
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Der Gesamtwert kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI nicht angegeben werden. Deswegen werden die anrechendbaren Kosten angegeben.\
Achtung:\
Entgegen potenziell aufgrund technischer Vorgaben abweichend kommunizierter Angaben handelt es sich vorliegend um eine Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen, welche als freiberufliche Leistungen qualifiziert sind.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer\
Ernst - Kamieth - Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
Telefon: +49 345-51415291536\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 345-5141115\
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1.\
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2.\
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.\
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.\
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 25.04.2022\
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