Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av165fb7-eu\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av165fb7-eu\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Verein\
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Haupttätigkeit(en)\
Sozialwesen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71220000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 28.02.2022\
Ende: 05.08.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. \
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los ergriffen.\
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ( § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):\
1.1) allgemeiner Jahresumsatz (der letzten 5 Geschäftsjahre) durchschnittlich mind. 200.000 €/Jahr - 10 Pkt\
1.2) spezifischer Jahresumsatz (der letzten 5 Geschäftsjahre) durchschnittlich mind. 100.000 € /Jahr - 5 Pkt.\
1.3) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 € - 5 Pkt; und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 € - 5 Pkt. gegeben ist.\
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)\
2.1) Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweise der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU - k.O. - Kriterium.\
2.2) Erklärung über eine mindestens 5-jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und mindestens 2,5 - jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für den Stellvertreter - k.O. - Kriterium\
2.3) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von mind. 1,5 Mio € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 30 Pkt.\
2.4) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von mind. 800.000 € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 20 Pkt.\
2.5) geeignete Referenzen über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen oder vergleichbarer Gebäude. Die Baumaßnahmen muss eine Größenordnung von 500.000 € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 15 Pkt.\
2.6) Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren mindesten 4 Beschäftigte (einschließlich Führungskräfte) - 10 Pkt.; weniger als 4 Beschäftigte - 5 Pkt.\
Maximale Punktzahl 100 Punkte\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Die Anforderungen werden erfüllt durch:\
1) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen oder\
2) Juristische Personen, wenn die verantwortlich handelnde Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach 1) ist.\
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).\
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Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 05.01.2022\
Ortszeit: 09:30\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
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Zusätzliche Angaben\
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Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.\
Beim Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist hinsichtlich der Auswahl der Referenzobjekte folgendes zu beachten (siehe auch Erläuterung im Teilnahmeantrag):\
Es steht dem Bewerber frei:\
- die Referenzobjekte 1 - 3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen\
- die Referenzobjekte 4 - 6 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen\
- die Referenzobjekte 1 - 6 mit maximal 6 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, wobei ein Projekt, welches für die Referenzobjekte 1 - 3 herangezogen wurde, nicht zugleich innerhalb der Referenzobjekte 4 - 6 nachgewiesen werden darf.\
Bewerbungen sind nur mit dem unter "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Teilnahmeantrag (oder EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. \
Der Teilnahmeantrag (inkl. der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform aumass (URL siehe Punkt I.3) hochzuladen.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Nordbayern\
Promenade 27\
Ansbach\
91522\
Deutschland\
Telefon: +49 981531277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 04.12.2021\
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