Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1767f1-eu\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1767f1-eu\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71200000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 15.03.2022\
Ende: 31.12.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über\
die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten\
Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied\
auszufüllen.\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten\
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:\
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung\
"Architekt" bzw. „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung\
gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder\
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.\
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet\
ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der\
gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen\
erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder\
juristischen Personen gestellt werden.\
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV.\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und\
Lieferinteressen erfolgen.\
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach\
Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom\
2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert\
verpflichtet.\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 14.02.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.04.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 14.02.2022\
Ortszeit: 12:00\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
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Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren.\
Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener\
Bietergemeinschaften.\
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.\
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.\
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/\
Homepage zum Download zur Verfügung.\
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer\
I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 10 Kalendertage vor\
Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der\
Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob\
sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird\
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeitergeben kann, die Angebotsfrist auch noch\
innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.\
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung\
genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die\
verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.\
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer\
III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Formblatt 236). Die Leistungskapazitäten anderer Unternehmen sind in diesem Fall ebenfalls anzugeben\
(Formblatt 235). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:\
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;\
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung\
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will; in Bezug auf die Eignungskriterien;\
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.\
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV).\
Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die\
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken\
Promenade 27\
Ansbach\
91511\
Deutschland\
Telefon: +49 981521277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
Internet-Adresse: https://regierung.mittelfranken.bayern.de\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften\
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem\
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der\
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist\
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.\
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15\
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen\
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken\
Promenade 27\
Ansbach\
91511\
Deutschland\
Telefon: +49 981521277\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 981531837\
Internet-Adresse: https://regierung.mittelfranken.bayern.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 14.01.2022\
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