Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172b79c75a5-520ddcb3d18b72f6\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Immobilien Bremen AöR\
Theodor-Heuss-Allee 14\
Bremen\
28215\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE5\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de\
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bremen.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach GWB\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 32\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu § 55 HOAI abruft, verlängert sich der Ver-trag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen, also um ca. 48 Monate\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3.dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 5 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 5 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 5 Bewerbern fortzuführen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 20.07.2020\
Ortszeit: 10:30\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2020\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen der „Teilnahmeantrag“ und die „Beschreibung des Vorhabens“ bei.\
2. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Regist-rierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.\
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.\
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.\
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, zusätzlich gesonderte Nachweise zu verlangen.\
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7. betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.\
7. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.\
8. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.\
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.\
10. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung u. Wohnungsbau\
Contrescarpe 72\
Bremen\
28195\
Deutschland\
Telefon: +49 421361-2487\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 421496-32311\
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.\
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,\
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.\
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 16.06.2020\
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