Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1BD6D828-71F4-4C21-AE8E-1065B6A1CE60\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
ISTW Planungsgesellschaft mbH\
Franckstraße 4\
Ludwigsburg\
71636\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Thilo Seitz\
Telefon: +49 714124236-18\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 714124236-99\
NUTS-Code: DE115\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.istw.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1BD6D828-71F4-4C21-AE8E-1065B6A1CE60\
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_Off\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Umwelt\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.\
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018).\
C) VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)\
(vom 5. August 2003)\
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (02.11.2020).\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 06.12.2022\
Ortszeit: 09:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 20.12.2022\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zusätzliche Angaben\
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A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Diese werden zentral beantwortet. Alle Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bewerber dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten / Bewerber haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.\
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 25.11.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 29.11.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.\
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt.\
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.\
D) Den Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Das Ausfüllen wird erleichtert und Fehler vermieden.\
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;\
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird im Verhandlungsverfahren abgefragt.\
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.\
G) Alle Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;\
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform ausschließlich über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.\
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).\
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.\
K) Beteiligte Unternehmen aus früherer Bearbeitung\
Im Projektgebiet waren folgende Büros an der Ersterstellung der HWGK beteiligt:\
Enz (ohne Glems):\
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz\
- Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart\
Erms:\
- Bietergemeinschaft DonauConsult Ingenieurbüro-GmbH / LIKWID GmbH, Wien\
Bei dieser Bearbeitung sind die HWGK entstanden, die heute auf verschiedenen Wegen allgemein zur Verfügung stehen (https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/). \
Folgende weitere Büros waren an der Erstellung verschiedener FGU beteiligt:\
- Klinger und Partner GmbH, Stuttgart\
- Wald + Corbe Consulting, Hügelsheim\
- ITR beratende Ingenieure, Neuhausen ob Eck\
- LIKWID GmbH, Wien\
Diese Daten werden mit der Angebotsaufforderung zusammen mit einem Bericht zur Verfügung gestellt.\
Alle genannten Büros werden nicht vom Verfahren ausgeschlossen, unterliegen ansonsten aber allen Regelungen im Vergabeverfahren.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe\
Karlsruhe\
76247\
Deutschland\
Telefon: +49 721926-8730\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721926-3985\
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:\
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). \
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). \
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. \
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. \
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe\
Karlsruhe\
76247\
Deutschland\
Telefon: +49 721926-8730\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721926-3985\
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 04.11.2022\
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