Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16afd0183f8-5e214097a7868eae
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Heuss-Allee 14
Bremen
28215
Deutschland
E-Mail:
[email protected]
NUTS-Code: DE50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.bremen.de
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 01.11.2019
Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung sieht die Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2023 vor.
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Angaben zu Optionen:
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung sieht die Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2023 vor.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Angaben zur Qualifikation aller beteiligten Mitarbeiter sowie deren konkrete Aufgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme sind dem Angebot durch seperate Vita beizufügen (siehe Ziffer 2.1. und 4.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05.08.2019
Ortszeit: 10:00
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2019
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05.08.2019
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Angaben
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden;
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen;
3) In den Vergaben ist Transparency International eingebunden
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
Telefon: +49 421 / 361-10333
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2016 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten;
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2016.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2016 bleibt unberührt.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72
Bremen
28195
Deutschland
Telefon: +49 421 / 361-10333
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 04.07.2019