Beschreibung:
Deutschland-Potsdam: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - Externe Mitarbeiterberatung der AOK Nordost und deren Angehörige\
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5.500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.\
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CPV-Codes:\
85140000\
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Die externe Beratung soll den Mitarbeitenden und den in häuslicher Gemeinschaft mit den Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen Informationen und Beratung zu Fragen, die das Arbeits- und Privatleben betreffen, bieten. Die telefonische Beratung steht ihnen unentgeltlich, rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) zur Verfügung. Die Anrufe werden von professionellen und erfahrenen Beratenden entgegengenommen, welche die Bedürfnisse der Anrufenden sorgfältig abklären, um ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen. Die Beratung erfolgt systemisch, lösungs- und ressourcenorientiert.\
Die telefonische Beratung erfolgt zu folgenden Themen:\
Psychosoziale und emotionale Probleme: (z. B. Stress, Beziehungsprobleme, Suchtprobleme, Trauer, Ängste, Depressionen, Scheidung, Konflikte, Burnout, etc.)\
Lebenspraktische und rechtliche Anliegen: (z. B. Scheidung, Schulden, Kinderbetreuung, Wohnungswesen, Rechtsauskünfte, etc.) Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost: (z. B. telefonische Beratung bei Führungsfragestellungen, Unterstützung in schwierigen Führungs- und Personalsituationen, Umgang mit Konflikten, etc.)\
Die Durchführung der telefonischen Beratung zu rechtlichen und finanziellen Problemstellungen kann vorzeitig durch Teilkündigung der Rahmenvereinbarung aus der Beauftragung herausgenommen werden. Der Zugang zur telefonischen Beratung ist direkt und vertraulich. Die unterschiedlichen Beratungsanlässe setzen voraus, dass ein multiprofessionelles Beratungsteam zur Verfügung steht.\
Das Beratungsgespräch kann im Idealfall direkt mit dem Beratenden geführt werden, der den Anruf entgegennimmt. Sollte der den Anruf entgegennehmende Beratende nicht die Fachexpertise haben, die für das Anliegen des Anrufenden erforderlich ist, erfolgt eine Weiterverbindung an den Beratenden mit der erforderlichen Qualifikation. Kann eine unmittelbare Beratung des Anrufenden aufgrund der Spezifität seines Anliegens nicht sofort gewährleistet werden, ist sicher zu stellen, dass schnellstmöglich, jedoch binnen 6 Stunden ein Rückruf eines Beraters mit der entsprechenden Qualifikation erfolgt. Dem Anrufenden wird die Dokumentation der Gesprächsinhalte optional angeboten, um bei einem erneuten Anrufen eine Wiederaufnahme der Beratung zu ermöglichen.\
Die telefonischen Dienstleistungen können anonym von den Mitarbeitenden der AOK Nordost und deren in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen genutzt werden. Es muss lediglich die Zugehörigkeit zur AOK Nordost sowie die Bezeichnung der Unternehmenseinheit oder Zugehörigkeit zu Stabsstellen (allgemein) des Mitarbeitenden genannt werden. Soweit bei komplexeren emotionalen und psychosozialen Problemen durch den entsprechend qualifizierten Beratenden die Notwendigkeit eines persönlichen Kontaktes festgestellt wird, ist dem Mitarbeitenden der Auftraggeberin die Möglichkeit anzubieten, persönliche Sitzungen in Form einer psychosozialen Beratung (1 bis max. 6 Sitzungen à max. 1 h) in Anspruch zu nehmen. Diese psychosozialen Beratungen werden in der Nähe des Arbeitsortes bzw. Wohnortes des Mitarbeitenden erbracht und sollten zeitnah nach Identifizierung des Bedarfs terminiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Beratungssitzungen durch jeweils einen Beratenden erbracht werden und ein Wechsel in der Person nur erfolgt, wenn dies dringend notwendig ist. Die Beratungssitzungen sollen von approbierten Psychotherapeuten, Psychologen oder Sozialpädagogen mit entsprechender Qualifikation (z. B. systemische, gestalttherapeutische oder verhaltenstherapeutische Zusatzausbildung, Gesprächsführung oder vergleichbare Qualifikationen) durchgeführt werden. Die Möglichkeit der persönlichen psychosozialen Beratungssitzungen besteht nicht für Familienangehörige.\
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