Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYZYSPM\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-Nachprüfungsverfahren\
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland\
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10\
Ort: Köln\
Postleitzahl: 50667\
Land: Deutschland\
E-Mail:
[email protected] \
Telefon: +49 221-1473055\
Fax: +49 221-1472889\
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland\
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10\
Ort: Köln\
Postleitzahl: 50667\
Land: Deutschland\
E-Mail:
[email protected] \
Telefon: +49 221-1473055\
Fax: +49 221-1472889\
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
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Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden \
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines \
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.\
Eine Rüge ist an die Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln zu richten.\
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße \
2-10, 50667 Köln. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines \
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vorstehende genannt).\
Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des \
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn \
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis \
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber \
dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis \
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu \
wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB \
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen \
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland\
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10\
Ort: Köln\
Postleitzahl: 50667\
Land: Deutschland\
E-Mail:
[email protected] \
Telefon: +49 221-1473055\
Fax: +49 221-1472889\
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/