Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2023-0001\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2023-0001\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Sozialwesen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 24.05.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
7.1 Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.\
7.2 Eine ordentliche Kündigung ist beiderseitig frühestens möglich zum Ende des 12. Vertragsmonats (nicht Kalendermonats) ab Zuschlag.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Zusätzlich zur elektronischen Einreichung des Angebots wird innerhalb der Angebotsfrist die postalische Einreichung folgender Referenzdruckerzeugnisse verlangt:\
- Magazin, zwei Referenzdruckerzeugnisse\
- Faltblatt, zwei Referenzdruckerzeugnisse\
(Eine genauere Beschreibung der Referenzdruckerzeugnisse ist in dem Dokument "1c Angaben des Bieters zu Auschlussgründen, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien")\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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"Compliance-Richtlinien für Geschäftspartner/Dienstleister\
Diese Verhaltensregeln definieren die Grundsätze und Anforderungen, die die SECURVITA Krankenkasse an ihre Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen stellt und werden bei öffentlichen Ausschreibungen, beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb, offenen Verfahren und allen Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Teil der Vergabeunterlagen. Der Bewerber bzw. Bieter erklärt hiermit:\
1 Einhaltung der Gesetze...\
2 Einhaltung ethischer Grundsätze...\
3 Achtung der Grundrechte der Mitarbeitenden...\
4 Verbot von Kinderarbeit...\
5 Gesundheit...\
6 Datenschutz und Datensicherheit...\
7 Umweltschutz...\
8 Lieferkette ..."\
(Nähere Einzelheiten sind im Dokument "Compliance Richtlinie" in den Vergabeunterlagen.)\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 23:59\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.05.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 13.04.2023\
Ortszeit: 00:01\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 22894990\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2289499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Vgl. hierzu die Information auf www.bundeskartellamt.de: "Zudem ist die Beachtung der Rügeobliegenheit zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in\
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss\
dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten\
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem\
Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB\
übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß\
immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss. Nur in\
Ausnahmefällen ist keine Rüge erforderlich, z.B. bei der sog. De-factoVergabe (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)."\
Vgl. zu den Rügefristen auch den Wortlaut des § 160, Abs. 3 Nummern 1.-3. GWB:\
"§ 160 Einleitung, Antrag\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."\
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 22894990\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2289499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 02.03.2023\
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