Allgemeines:\
Diese Leistungsbeschreibung umfasst die Leistungserbringung zu\
Baumaßnahmen im Bereich der\
T NL Nord, PTI 24 mit den folgenden Ortsnetzen (ON).\
Die ON sind 5505, 5531, 5532, 5533, 5534, 5535, 5536, 5554, 5555, 5562,\
5564, 5565, 5571, 5572, 5573, 5573, 5574, 5593, nach Absprache\
erweiterbar und aus beiliegendem Gebietsplan zu entnehmen.\
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Gewerke:\
Tiefbau (planbar)\
Tiefbau (nicht planbar)\
Kabelziehen/Einblasen (planbar)\
Kabelziehen/Einblasen (nicht planbar)\
Einpflügen\
Horizontalbohren\
Trenching\
Hausanschluss - Montage\
Montage (planbar)\
Cu - Montage (nicht planbar)\
Gf - Hausanschluss - Montage\
Gf - Montage (planbar)\
Gf - Montage (nicht planbar)\
Montage - Strom\
GBGS\
\
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-TKNetz) sind nach\
Anmeldung im\
eVergabe-Portal (www.evergabe.telekom.de) einsehbar und können\
heruntergeladen werden.\
\
Ggf. angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind\
unverbindliche Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen\
pro Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht\
abgeleitet werden.\
Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen\
Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen.\
Für diese Arbeiten müssen ausreichend, ständig gut ausgebildete und\
nicht öfter wechselnde Firmenangehörige zur Verfügung stehen. Die\
eingesetzten Kräfte haben ein ordentliches, einheitliches,\
arbeitsschutzgerechtes und die Firmenzugehörigkeit erkennen lassendes\
äußeres Erscheinungsbild sicher zu stellen. Sie sind zum Tragen von\
Firmenausweisen verpflichtet.\
Der Auftragnehmer (AN) hat rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einen mit\
allen im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen\
Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten, deutschsprachigen\
Bauleiter/Verantwortlichen zu benennen, dessen Erreichbarkeit über\
Mobiltelefon zu gewährleisten\
ist.\
Es sind Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, über die in\
Ausnahmefällen Aufträge erteilt und notwendige Planzeuge im Dateiformat\
übermittelt werden können.\
Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten\
Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer gleichmäßigen\
Auslastung der Kräfte zu rechnen.\
Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen werden dem AN vor Beginn der\
Maßnahme in der Regel per E-Mail oder ZeLe/B2B übersandt bzw. in\
Papierform übergeben. Die auszuführenden Arbeiten können bei Bedarf\
anhand der Dokumente und Unterlagen durch den Beauftragten der Telekom\
(BvT) erläutert werden.\
Planbare Maßnahmen sind im vorgegebenen Zeitfenster der Beauftragung zu\
erledigen, bzw. an dem mit dem betroffenen Kunden oder dem zuständigen\
BvT abgestimmten Termin zu beginnen. Die Fertigstellungstermine, laut\
Abrufauftrag, sind durch den AN einzuhalten.\
Im Ausnahmefall notwendige Nichteinhaltungen der Termine müssen\
rechtzeitig mit dem BvT abgestimmt werden.\
Die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen\
Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind gewerkspezifisch vor Aufnahme\
der Tätigkeiten dem BvT vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, gemäß der\
Lieferantenselbstauskunft (LSA) sowie der gesetzlichen Vorgaben, seine\
Angaben und Nachweise regelmäßig zu aktualisieren.\
Regelmäßige Produktionsgespräche:\
Der BvT wird mit dem AN zur Erreichung einer möglichst gleichmäßigen\
Arbeitsauslastung und einer sich daraus ergebenden wirtschaftlichen\
Produktion regelmäßige Produktionsgespräche durchführen. Darin\
analysieren die Parteien gemeinsam die Abwicklung der bisherigen\
Abrufaufträge und legen optimierte Prozesse für die künftigen\
Abrufaufträge fest.\
Der Fortbildungsbedarf auf Grund neuer Produkte, Dienste und Techniken\
sind vom AN rechtzeitig und eigenverantwortlich auf eigene Kosten\
durchzuführen. Die erforderliche gerätetechnische Ausstattung (Prüf-,\
Messmittel und Werkzeug) ist vom AN vorzuhalten und fortlaufend\
eigenständig dem Stand der Technik anzupassen.\
Regionale Besonderheiten: nicht bekannt\
Anlagen\
( ) Gebietsplan\
( ) ONKz-Plan\
(X) Gebietsinfo siehe Bereichsübersicht\
Leistungsbeschreibung\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Allgemeines:\
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Gewerke:\
Tiefbau (nicht planbar)\
Es gelten die Regelungen der Vertragsbestandteile gemäß Ziffer 2 der\
?Einkaufsbedingungen der Deutschen Telekom Gruppe für Planungs-, Bauund Bauüberwachungsleistungen für das Telekommunikationsnetz (EB Bau\
TKNetz)" zum Beispiel ZTV-TKNetz 9.\
Materialwirtschaft\
Der AN hat ein Lager einzurichten. Die in diesem Lager zu übernehmenden\
Materialmengen werden zwischen dem BvT und dem AN abgestimmt. Das Lager\
des AN sollte mit einem Tieflader zu befahren sein.\
Das Be- und Entladen des vom AG bereitgestellten Materials wird vor Ort\
durch einen Logistikdienstleister des AG (Mo-Fr, 07:00-17:00 Uhr)\
vorgenommen. Bei der Warenentgegennahme durch den AN sind die\
Lieferscheine des Logistikdienstleisters entgegenzunehmen und dem BvT\
unverzüglich (innerhalb 2 AT) zu übergeben.\
Bei beschädigter Lieferung ist der BvT sofort (spätestens am nächsten\
Arbeitstag) zu verständigen.\
Das vom AG beigestellte Material ist getrennt von dem Material des AN zu\
lagern und vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen.\
Der AN weist das verbrauchte Material anhand einer\
Materialverbrauchsliste (das Format der Liste wird zwischen den Parteien\
vereinbart) nach. Die Materialverbrauchsliste ist dem BvT zu Prüfzwecken\
zur Verfügung zu stellen.\
Zur Nachbefüllung des Lagers sendet der AN eine Aufstellung der\
benötigten Menge zeitnah und in Abhängigkeit der Lieferfristen an den\
BvT. Diese Zuarbeit kann teilweise entfallen bei abweichender\
Vereinbarung Materialhandling AN.\
Übergabestellen für Material:\
[ X ] - Baustelle\
[ ] - Betriebsstelle\
[ X ] - Lagerplatz des AN\
[ ] - Lagerflächen PTI\
Materialrückgabe:\
Das beigestellte Material, welches nicht benötigt wurde, sowie Material,\
das gewonnen wurde, wird durch den AN beim zuständigen BvT angezeigt. Im\
Anschluss stellt der BvT die für die Rücklieferung notwendigen\
Begleitpapiere dem AN zur Verfügung (Abweichung bei Materialhandling\
durch AN möglich). Der AN stellt die zurück zu liefernden Materialen\
incl. der Begleitpapiere für die Abholung durch einen\
Logistikdienstleister bereit. Geeignetes\
Hebewerkzeug zum Be- und Entladen des Materials, auch Kabeltrommeln, hat\
der AN beizustellen.\
Der Ort der Rücklieferungsstelle wird zwischen dem BvT und AN\
abgestimmt.\
Materialhandling AN\
Regelungen für den Abruf von Materialien aus dem IT-System des AG (zur\
Zeit SAP-PSL) durch den AN werden gesondert vereinbart.\
Tiefbau nicht planbar\
Als Tiefbauarbeiten gelten z. B. das Auslegen von Erdkabeln, Verlegen\
von Kabelrohren, Vorbereiten und Herstellen von Gebäudezuführungen,\
Gebäudeeinführungen, Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Arbeiten an\
Kabelschachtanlagen, Aufstellen bzw. Abbau von KVz, MFG und Stromsäulen.\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Nach der Zustimmung des Wegebaulastträger sind die erforderlichen\
Bauleistungen auszuführen. Vor Beginn ist in der Regel mit dem\
Wegebaulastträger eine Begehung durchzuführen und zu protokollieren.\
Es gelten die Regelungen ZTV-TKNetz 10, 11, 13 und 20.\
Der AN nimmt im Auftrag des AG die Verkehrssicherungspflicht war. Über\
die Art und den Umfang der verkehrsrechtlichen Anordnungen muss sich der\
AN bei der zuständigen Kommune /Gemeinde /Stadt informieren und die\
erforderlichen Genehmigungen (inkl. Verkehrszeichenplan) beantragen.\
Eventuell anfallende Gebührenforderungen im Zusammenhang mit dem Antrag\
auf Zustimmung zu einer Aufgrabung in Verbindung mit Anträgen auf\
Befreiung von den Bestimmungen der StVO, der Kommune / Gemeinde / Stadt\
wird durch den AG nach Vorlagen der entsprechenden Gebührenbescheide und\
den Zahlungsbelegen vergütet.\
Der AN übernimmt die Einmessung aller Neuverlegungen bzw. Änderungen an\
den TK-Anlagen (dazu gehören u.a. Rohrzugbelegung, Muffen, ggf.\
Hauseinführungen, Längenangaben, sowie alle relevanten Daten), damit\
diese lückenlos in den Dokumentationssystemen des AG z.B. MEGAPLAN\
eingearbeitet werden können.\
Bei den Tiefbauarbeiten ist mit Näherungen bzw. Kreuzungen von Ver- und\
Entsorgungsleitungen anderer Versorgungsunternehmen und der Deutschen\
Telekom (Telekom) zu rechnen. Entsprechende Schachtscheine sind\
nachweislich, auch von der Telekom, selbständig einzuholen.\
Sämtliche Tiefbauarbeiten sind mit besonderer Vorsicht z.B. gemäß\
Kabelschutzanweisung auszuführen, da im Baubereich in Betrieb\
befindliche Kabel der Telekom sowie anderer Versorgungsträger vorhanden\
sind. Der vorgeschriebene Schutzabstand zwischen Kabeln und Kabelrohren\
der Telekom und den verlegten bzw. zu verlegenden Kabeln der\
Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist unbedingt einzuhalten.\
Vorhandene Kabel und Kabelgarnituren sind für die Dauer der Arbeiten so\
zu lagern und zu schützen, dass diese weder bei den Arbeiten noch durch\
fahrlässige Handlungen Dritter beschädigt werden können. Bei\
festgestellten Beschädigungen der Kabel, Kabelrohre bzw. Muffen ist\
unverzüglich der BvT zu unterrichten. Weiter sind bei der Ausführung der\
Arbeiten sämtliche Bestimmungen und Gesetze\
bezüglich Umwelt- und Baumschutz einzuhalten. Die Qualität der verlegten\
Rohre ist durch eine Kalibrierung nachzuweisen, hierzu ist ein\
Kalibrierungsprotokoll zu erstellen.\
Die Leitung der Arbeitsgruppe ist an der Baustelle durch einen\
überwiegend anwesenden Vorarbeiter sicherzustellen.\
Zu gewährleisten ist:\
? die generelle Zufahrtsmöglichkeit für Rettungs- und\
Entsorgungsfahrzeuge in den Baustellenbereichen\
? die Einhaltung der Auflagen anderer Rechts- und Versorgungsträger\
? Selbstständiges Auskunden der Baustellen\
? Bei Arbeiten auf privaten Grundstücken meldet sich der AN vor Beginn\
der Bauarbeiten nachweislich beim Grundstücks- bzw. Hauseigentümer an,\
und stimmt den Ablauf der Arbeiten ab\
? Bei Arbeiten im öffentlichen Grund unterrichtet der AN betroffene\
Anliegernachweislich über entstehende Beeinträchtigungen (z.B.\
eingeschränkte Zugänglichkeit von Grundstücken). Ggf. ist durch den AN\
vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung mit Ortsbegehung mit dem\
Wegebaulastträger eigenständig zu organisieren und durchzuführen\
? Erstellen notwendiger Aufgrabungsanzeige/Fertigstellungsanzeigen nach\
Vorgaben des BvT\
? Liefern einer Bilddokumentation nach Vorgabe der ZTV\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Ausgebaute, nicht wieder verwendbare Baustoffe und Betonteile sind\
vorschriftsmäßig zu entsorgen.\
Ausgebaute umweltbelastende Baustoffe sind nach den gesetzlichen\
Bestimmungen nachweislich Entsorgungsnachweis) zu entsorgen. Bei\
Notwendigkeit ist vorab durch den AN eine Deponiegenehmigung zu\
beantragen.\
Bei Baustoffen, die zur Oberflächenwiederherstellung vom AN zu liefern\
sind, ist auf Verlangen des BvT der Herkunftsnachweis zu erbringen.\
Koordinierung:\
Bei gemeinsamen Verlegungen mit ?Dritten" erfolgt die Verrechnung mit\
den OZ/LNr der Gruppe 37 bzw. mit Einzel-OZ/LNr, abhängig vom jeweiligen\
Grabenprofil und den einzubringenden Medien mit einem vom BvT zwischen\
dem ?Dritten" abgestimmten Faktor gleich oder kleiner 0,7.\
Die Antrittszeit beträgt 2 Stunden.\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartner, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Schadensfall mit Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums oder\
von Privatgrundstücken:\
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an der Schadensstelle\
unmittelbar nach der Beauftragung.\
Kabelziehen/ Kabel einblasen (nicht planbar):\
Kabelzieh- und Einblasarbeiten (z.B. Gf-Kabel, Cu-Kabel, SNR,\
Mehrfachrohr) sind außerorts wie auch innerorts und ggf. auf kürzeren\
Teilstrecken einer Kabelrohranlage (KR) notwendig. Das Hinzuziehen eines\
Kabels in ein belegtes KR kann erforderlich werden.\
Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 11 und 40.\
Für alle durchgeführten Einzieh- bzw. Einblasvorgänge ist das jeweilige\
Einzieh- bzw. Einblasprotokoll dem BvT zu übergeben. Die Qualität der\
eingezogenen Rohre ist durch eine Kalibrierung nachzuweisen, hierzu ist\
nach Vorgabe des BvT ein Kalibrierungsprotokoll zu erstellen.\
Bei festgestellten Beschädigungen der Kabel, Kabelrohre bzw. Muffen ist\
unverzüglich der BvT zu unterrichten.\
Die Kennzeichnung der TK-Anlagen vor Ort und in der Rotberichtigung ist\
eine eingeschlossene Leistung und sorgfältig auszuführen. Der AN\
übernimmt die Einmessung aller Neuverlegungen bzw. Änderungen an den TKAnlagen (dazu gehören u.a. Rohrzugbelegung, Muffen, ggf.\
Hauseinführungen, Längenangaben, sowie alle relevanten Daten), damit\
diese lückenlos in den Dokumentationssystemen des AG, z.B. MEGAPLAN,\
eingearbeitet werden können.\
Die Antrittszeit beträgt 2 Stunden.\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartner, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Montagearbeiten am Kupfernetz (nicht planbar):\
Montagearbeiten sind an bestehenden und neuen Telekommunikations-Anlagen\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
(TK-Anlagen) durchzuführen. Umschaltarbeiten an in Betrieb befindlichen\
Kabeln sind vom AN zu koordinieren.\
Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 41.\
Um Kundenwünsche realisieren zu können, können Montagearbeiten auch\
außerhalb der in der EB-Bau genannten Zeiten beauftragt werden. Bei\
Arbeiten im Wartungsfenster (3:00 ? 5:30 Uhr) erfolgt eine\
Terminabsprache mit dem zuständigen BvT.\
Im Störungsfall ist eine Antrittszeit von 2 Stunden zu gewährleisten.\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartnern, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Bei Montagearbeiten, welche nach einer Beschädigung durch Dritte\
erforderlich sind, ist eine Beweissicherung mittels einer Checkliste\
vorzunehmen und mit digitalen Fotos zu dokumentieren, ebenso sind\
regelmäßige telefonische Zwischenmeldungen an den BvT abzugeben.\
Nach der Fehlerbeseitigung ist eine sofortige telefonische Rückmeldung\
erforderlich.\
Montagearbeiten am Glasfasernetz (nicht planbar):\
Montagearbeiten sind an bestehenden und neuen Telekommunikations-Anlagen\
(TK- Anlagen) durchzuführen. Die in der Glasfasermontage eingesetzten\
Monteure haben ein Zertifikat über erfolgreiche Schulungen in den\
jeweiligen Gf-Montagetechniken (z.B. E<(>&<)>MMS-Technik) auf\
Anforderung des\
BvT vorzulegen.\
Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 48.\
Um Kundenwünsche realisieren zu können, können Montagearbeiten auch\
außerhalb der in der EB-Bau genannten Zeiten beauftragt werden. Bei\
Arbeiten im Wartungsfenster (3:00 ? 5:30 Uhr) erfolgt eine\
Terminabsprache mit dem zuständigen BvT.\
Die Abnahme- und Inbetriebnahmemessungen sind entsprechend den Vorgaben\
der ZTV-TKNetz 43 durchzuführen.\
Im Störungsfall ist eine Antrittszeit von 2 Stunden zu gewährleisten.\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartnern, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Bei Montagearbeiten, welche nach einer Beschädigung durch Dritte\
erforderlich sind, ist eine Beweissicherung mittels einer Checkliste\
vorzunehmen und mit digitalen Fotos zu dokumentieren, ebenso sind\
regelmäßige telefonische Zwischenmeldungen an den BvT abzugeben.\
Nach der Fehlerbeseitigung ist eine sofortige telefonische Rückmeldung\
erforderlich.\
Dokumentieren im Telekom IV-System MEGAPLAN:\
Auf Grundlage einer Rotberichtigung werden Veränderungen an den\
Telekommunikationsanlagen als Lage- und Netzdokumentation in die\
MEGAPLAN-Bestandsdaten eingearbeitet. Topographische Veränderungen,\
welche für die örtliche Orientierung von Bedeutung sind, sind dabei zu\
übernehmen, sowie Anpassungen des vorhandenen Kartenbestandes an die\
Neuaufnahme und Aktualisierung der Bestandskarten (Rasterdatei).\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Die Dokumentationsleistung startet mit der Übergabe der Rotberichtigung\
sowie dem Auftragsabruf durch den Auftraggeber (AG). Die Dokumentation\
in MEGAPLAN (MP) ist vom Auftragnehmer (AN) in den vorhandenen MPPlanungen nach den aktuellen Handbüchern und Benutzerinformationen\
MEGAPLAN sowie nach den Vorschriften der ZTV-TKNetz 9 und 24\
vorzunehmen. Der je Abruf festgelegte Erledigungstermin ist vom AN\
verbindlich einzuhalten. Die Fertigstellung der Dokumentation in einer\
MP-Planung ist vom AN taggleich dem AG per Mail mitzuteilen, damit der\
Doku-Prozess so zeitnah wie möglich fortgesetzt werden kann.\
Die Dokumentation in MEGAPLAN setzt entsprechende Kenntnisse und\
Erfahrungen im Umgang mit MEGAPLAN voraus.\
Einmessen (digital):\
Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 23.\
Der AN übernimmt die Einmessung der Lage von TK-Anlagen bei Neubau und\
Änderungen z.B. Trassen, MFG/KVz-Standorte, Muffen, Hauseinführungen mit\
allen relevanten Daten, die zu einer lückenlosen Dokumentation im\
Telekom IV-System MEGAPLAN notwendig sind, in digitaler Form nach\
Format-Vorgabe des BvT.\
Beim Einmessen sind Bezugspunkte aus der Bestandsdokumentation MEGAPLAN\
zu verwenden. Bei fehlender Topografie ist diese nach Vorgabe und\
gesonderter Beauftragung des BvT entlang der Trasse aufzunehmen.\
Störungseingrenzung/ -beseitigung Cu + Gf:\
Der AN muss in der Lage sein alle anfallenden Arbeiten und Aufgaben im\
Rahmen der Fehlereingrenzung und -beseitigung an unterirdischen\
Telekommunikationslinien und ?anlagen eigenständig durchzuführen und\
abzuwickeln.\
Der AN übernimmt eigenverantwortlich die Fehlereingrenzung,\
Schadens-/Beweissicherung sowie die Beseitigung der Kabelstörung durch\
eine provisorische Instandsetzung.\
Sofern eine finale Instandsetzung ohne größeren Montageaufwand\
(Schaltarbeiten, Reinigung von Kontaktstellen,?) möglich ist, ist diese\
durchzuführen. Bei dem notwendigen Einsatz von weiteren Gewerken ist die\
Koordinierung durchzuführen.\
Eine finale Instandsetzung mit Tiefbau ist bei Trassenlängen bis 10 m\
durch den AN durchzuführen. Bei Strecken > 10 m ist mit dem BvT\
Rücksprache zu halten.\
Es gelten die Regelungen ZTV-TKNetz 10 und 11.\
Entstörfristen:\
Für Störungsfälle gelten folgende Fristen für die Teile Antrittszeit,\
Störungsbeseitigung und Restarbeiten:\
Die Antrittszeit beträgt 2 Stunden.\
Zeiten der Störungsbeseitigung (nach Antrittszeit):\
- Innerhalb 2 Std.ca. 10 %\
- Innerhalb 4 Std.ca . 10 %\
- Innerhalb 20 Std ca. 50 %\
- Größer 20 Std. bis 20 Arbeitstage ca. 30 %\
Restarbeiten sind innerhalb von 20 Arbeitstagen (AT) nach technischer\
Beauftragung zu erledigen, z.B. bei provisorischer Entstörung. Die\
Gesamtdauer zur Erledigung eines Auftrages darf 20 AT nicht\
überschreiten.\
Mit der technischen Beauftragung werden die vom AN einzuhaltenden\
Fristen vom BvT vorgegeben. Bei der Störungsbeseitigung innerhalb von 2\
oder 4 Std. ist spätestens nach einer Stunde nach Beauftragung eine\
Zwischenmeldung zum aktuellen Stand der Störungseingrenzung/ -\
beseitigung notwendig.\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Können die vorgegebenen Fristen nicht realisiert werden, ist\
unverzüglich der BvT zwecks Abstimmung weiterer Vorgehensweise zu\
verständigen.\
Bei Eintreten von außerordentlichen Auftragsspitzen größer der 3-fachen\
durchschnittlichen Störungsanzahl innerhalb des Vertragsgebietes\
(Monatsdurchschnitt der letzten drei Monate), wird mit Absprache des BvT\
eine Priorisierung der Störungen mit realistischer Terminierung\
vorgenommen. Der AN sichert im Rahmen dieser Priorisierung die\
schnellstmögliche Erledigung zu.\
Überschreiten die Kosten zur Beseitigung einer Fehlerstelle inklusive\
aller Leistungen den Wert von 2.000 EUR ist mit dem BvT Rücksprache zu\
halten.\
Abstimmung im Prozess:\
Eine Verständigung des AN mit dem BvT ist erforderlich u.a. bei:\
- Störungsfällen, bei denen eine umfangreiche Kabelauswechslung\
erforderlich ist (>10m)\
- Störungsfällen mit Beeinflussungsstörungen\
- Störungsfällen an oberirdischen Linien\
- Durch Dritte verursachte Beschädigungen (auch Vorfindeschäden)\
- Elementarschäden (Blitz, Brand, Sturm, Hochwasser?)\
Unmittelbar nach der Störungsbeseitigung, die auch eine provisorische\
sein kann, ist die wieder hergestellte Funktionalität des gestörten\
Kabels/Kundenproduktes dem BvT mit detaillierten Angaben unverzüglich\
zurückzumelden.\
Dokumentation zur Fehlerursache/ Fehlerbeseitigung, Messprotokolle und\
Materialverbrauchsnachweise sind nach Abschluss der Montagearbeiten\
innerhalb von 3 AT an den BvT zu senden.\
Schadens- u. Beweissicherung:\
Die Schadens-/Beweissicherung ist anhand der Checkliste ?Beweissicherung\
bei Beschädigungen\
von Telekommunikationsanlagen durch Dritte" vorzunehmen, zu\
dokumentieren und innerhalb von\
3 AT an den BvT elektronisch zu übergeben. Die Checkliste ist über den\
BvT anzufordern.\
Der AG bietet auf Nachfrage Schulungen für die Schadens-/Beweissicherung\
an. Der AN\
verpflichtet sich, entsprechend geschultes Personal einzusetzen.\
Erläuterungen zur Abrechnung:\
Zeitlich versetzt eingehende Störungsaufträge im gleichen Ortsnetz (ON),\
Anschlußbereich (AsB), KVz/MFG-Bereich werden nach deren Übermittlung\
nicht als separate Störungsbeseitigung beauftragt und vergütet, wenn es\
sich um die gleiche Störungsursache handelt und die Arbeiten zur\
Behebung dieser Störungsursache noch nicht abgeschlossen sind.\
Als separate Störung beauftragt und vergütet wird, wenn die ursprünglich\
beauftragte Störung bereits beseitigt und als "Technisch fertig"\
zurückgemeldet wurde. In diesen Fällen muss aus der qualifizierten\
Fehlermeldung erkennbar sein, dass die zuerst beauftragte\
Störungsbeseitigung tatsächlich erfolgreich abgeschlossen war.\
Außerordentliche Vorkommnisse:\
Zur Absicherung von außerordentlichen Vorkommnissen (z.B. auf Grund\
extremer Wetterlagen und techn. Großstörungen), erklärt sich der AN\
bereit, auch außerhalb seines Einsatzgebietes in angrenzenden PTIBereichen zu unterstützen. Die Vergütung, der in diesen Fällen\
aufkommenden Einsatz/-Mehrkosten, wird zwischen AG und AN einvernehmlich\
festgelegt.\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartnern, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Messmittel (geeichte/kalibrierte Messinstrumente)\
Mehraufwendungen, die im Rahmen der elektrischen Fehlerortung aufgrund\
nicht geeichter / kalibrierter Messinstrumente entstehen, gehen zu\
Lasten des ANs.\
Gigabit Geschäftssystem (GBGS)\
Das Gigabit Geschäftssystem ist eine Initiative zur Verbesserung des\
Kundenerlebnisses bei der Produktbuchung und der Bereitstellung von\
Glasfaser-Anschlüssen. Vereinfacht bedeutet dies, dass ein Kunde nach\
Installation des Gf-TA in der Wohnung den Anschluss sofort nutzen kann.\
Dies setzt voraus, dass der Bau der Telekommunikationsleitung mit ?Licht\
im Rücken" erfolgt. Ein durchgängiger Leitungsweg bei Bereitstellung der\
Gf-TA ist sicherzustellen (Central Office (HVt) -> Netzverteiler (NVt)\
-> Gf-AP -> Gf-TA). Grundsätzlich werden alle neuen Gebiete über das\
GBGS prozessiert und der Bestand in den kommenden Monaten migriert. Alle\
Gebiete, die sich bereits in der Prozessierung über GBGS befinden,\
müssen ausschließlich digital nach Unterweisung (WBT siehe unten) im\
GBGS abgearbeitet werden.\
Es gelten die Regelungen ZTV-TKNetz 26.\
Im Gigabit Geschäftssystem sind die Kontaktdaten zu hinterlegen.\
Hierüber erfolgen Rückfragen und Terminanpassungen von Seiten des Kunden\
und der Deutschen Telekom AG. Die Kontaktdaten werden dem Kunden\
mitgeteilt.\
Es hat eine eigenständige Koordination und Durchführung der\
Kundentermine zu erfolgen.\
Zum Arbeiten im GBGS ist das Web Based Training (WBT) E200525\
verpflichtend.\
Arbeiten mit den IV-Systemen der Telekom:\
Bei der Universal-Schnittstelle gibt es die\
a) B2B-Schnittstelle und\
b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)\
a) B2B Schnittstelle\
Für den elektronischen Austausch von kaufmännischen Auftragsdaten (Abruf, Leistungserfassung) und produktionstechnischen\
Auftragsdaten (WFMT Daten) mit externen Vergabepartnern\
wird die B2B-Schnittstelle bereitgestellt. Die B2BSchnittstelle wird ausschließlich für Rahmenverträge genutzt.\
Der AN koppelt seine eigene IT an die B2B-Schnittstelle.\
Qualifizierung durch den AG erfolgt nicht.\
Die Nutzung der B2B-Schnittstelle für AN ist optional.\
b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)\
Der Zugang zu den IV-Systemen erfolgt über die Zugangslösung\
für externe Leistungserbringer (ZeLe).\
Dem AN werden durch den AG personenbezogene Kennungen für den\
Zugang ZeLe (internetbasierter Zugang) sowie allen erforderlichen IV-Systemen zur Verfügung gestellt.\
Der AN bekommt vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) die\
Bieteranfrage / Datum\
3CX/1000002668 / 31.03.2023\
erforderlichen Auftragsformulare. Die Auftragsformulare müssen vom AN\
vollständig ausgefüllt und dem Auftragsverantwortlichen\
Telekom (PTI) übermittelt werden. Die erforderlichen Zugänge hierfür\
müssen vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) beauftragt werden.\
Diese Zugänge werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der\
vollständig vom AN ausgefüllten Auftragsformulare bereitgestellt. Die\
eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen Qualifizierungsnachweise der\
erforderlichen IV-Systeme Megaplan, SAP-Prompt, WFMT, FlexProd der\
Telekom vorlegen.\
Für die IV-Systeme Megaplan (Entstörclient), FlexProd, SAP-Prompt und\
WFMT erfolgt die Qualifizierung durch den AG.\
Die Qualifizierung für das IV-System Megaplan (Planen sowie\
Dokumentation) wird bei Telekom Training (TT) durchgeführt. Die\
detaillierte Absprache zum Qualifizierungsbedarf und die\
Angebotserstellung für die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt zwischen TT\
und dem AN über den AG.\
Die jeweiligen Qualifizierungskosten muss der AN tragen.\
Bei Beauftragung von Projektierungs-, Baubegleitungs- und/oder\
Dokumentationsleistungen sowie Leistungen zur Fehlerortung/-beseitigung\
am TK-Netz muss der AN in der Lage sein alle notwendigen Daten, die zur\
Ausführung der Leistungen benötigt werden, aus folgenden IV-Systemen\
abrufen bzw. eingeben zu können. Hat der AN noch keine Kennungen und\
Qualifizierungen muss er dies umgehend in Absprache mit dem AG\
nachholen.\
Baubegleitung:\
Mit dem IV-System SAP-Prompt muss der AN eigenverantwortlich und\
selbstständig die in der Baumaßnahme geplanten Materialien abrufen.\
Fehlerortung und -beseitigung:\
Mit dem Auftragsteuerungssystem WFMT erfolgt die Übermittlung der\
Aufträge sowie der Abschluss der erfolgreichen Fehlerbeseitigung\
spätestens zu dem vom AG vorgegebenen Termin\
"BA/FA betriebsbereit korr." Über WFMT können Anlagen (Planunterlagen,\
Bilder, etc. in Dateiform) zwischen AN und AG verschickt werden.\
Projektierung:\
Der AN hat die Ausbauplanungen in IV-System Megaplan (anhand\
vorliegender Strukturplanungen) zu erstellen.\
Dokumentation:\
Der AN hat die Rotberichtigungen im IV-System Megaplan einzuarbeiten.\
Projektierung, Fehlerortung und -beseitigung:\
Mit dem lesenden Zugriff auf das IV-System FlexProd können aktuelle\
Bestandsdaten des Cu-Netzes abgerufen werden. Der AN verpflichtet sich\
bereits jetzt, eine zusätzliche "Vereinbarung über die Verarbeitung\
personenbezogener Daten im Auftrag (ADV)" abzuschließen.\
Der AN verpflichtet sich seinen Subunternehmern und auch seinen eigenen\
Arbeitnehmern die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aufzuerlegen.\
Der AN hat hierfür einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. Ist der AN\
hierzu nicht in der Lage, ist der AG berechtigt, den Vertrag mit\
sofortiger Wirkung zu kündigen.\