Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418366\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH\
Lina-Ammon-Str. 9\
Nürnberg\
90471\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle\
Telefon: +49 911-98872931\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 911-98872909\
NUTS-Code: DE254\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://bi-management.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Sozialwesen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 08.11.2021\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.12.2021\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 08.11.2021\
Ortszeit: 12:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja\
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:\
Nach Ablauf des Lieferzeitraums von 2 Jahren wird der Energiebedarf Strom der Bundesagentur für Arbeit erneut öffentlich ausgeschrieben.\
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Zusätzliche Angaben\
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Den Zuschlag erhält nach § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.\
Der Zuschlag wird auf den aus den Energiefestpreisen (FP) der beiden Lieferjahre ermittelten günstigsten durchschnittlichen Energiefestpreis (ø FP) erteilt.\
Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Umlage\
für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom-NEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG Aufschläge, Konzessionsabgabe, eventuell anfallende Blindarbeit oberhalb der Abrechnungsfreigrenze, EEG Umlage, Stromsteuer und Umsatzsteuer).\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Die Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Str. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 2289499-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2289499-163\
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2019 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2019 bleibt unberührt.\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2019. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2019 bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 07.10.2021\
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